Selbst in einer perfekt organisierten Logistik kann mal etwas schief gehen und ein Lkw ist in einen Unfall verwickelt. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Gütern auf Raststätten sind bei keinem Transport auszuschließen. Transportdienstleister sind nach internationalen Übereinkommen nur begrenzt für den Verlust oder Schäden von Kundenware haftbar zu machen, daher ist eine Transportversicherung für Versender sehr sinnvoll. Aber auch Transportunternehmen selbst sollten sich absichern – zum Teil sind sie sogar dazu verpflichtet. Ein Überblick über die verschiedenen Transportversicherungen und für wen sie in Frage kommen.
Was ist eine Transportversicherung?
Alle Beteiligten an einem Transport haben ein Interesse daran, dass die versendeten Güter unbeschädigt und pünktlich am Bestimmungsort ankommen – oder ein möglicher Schaden durch eine Transportversicherung abgedeckt ist. Folglich haben auch alle einen unmittelbaren und individuellen Bedarf an einer Transportversicherung: egal ob Spedition oder Versender.
„Transportversicherung“ ist deshalb ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Versicherungen, die entweder die Eigentümer von Transportgütern oder Dienstleister in der Transportlogistik absichern. Aufgrund dieser unterschiedlichen Versicherungsanforderungen ist die Definition der Transportversicherung sehr allgemein gehalten.
Transportversicherung
Die Transportversicherung bietet Versicherungsschutz für transportierte Güter gegen Risiken, die mit dem Transport und der Zwischenlagerung von Gütern verbunden sind.
Transportversicherung: Was wird abgedeckt?
Der Deckungsumfang hängt von der Art der Versicherung ab. Die Branche und die individuelle Risikosituation sind entscheidend für das jeweilige Versicherungsmodell und den Leistungsumfang. Wichtig: Transportversicherungen beziehen sich auf das Transportgut und nicht auf die Transportfahrzeuge. Was die Fahrzeuge betrifft, sind also unabhängige Versicherungen oder Zusatzklauseln erforderlich.
Während für das versendende Unternehmen bei einem gewerblichen Transport vor allem die (vollständige) Erstattung des Wertes der beförderten Güter im Vordergrund steht, geht es für den Frachtführer auch um Haftungs- und Selbstbehaltsfragen. Werden im Werkverkehr firmeneigene Güter bewegt, ist eine gesonderte Versicherung erforderlich.
In diesem Zusammenhang ist der Unterschied zwischen Güterverkehr und Werkverkehr wichtig. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich beim Werkverkehr um den selbstorganisierten Transport unternehmenseigener Güter und beim Güterkraftverkehr um den gewerblichen Transport durch einen Logistikdienstleister im Kundenauftrag.
Warentransportversicherung (Güterversicherung)
Für Schäden, die während eines Transports oder während der Zwischenlagerung entstehen, haftet das Transportunternehmen. Diese Haftungspflicht deckt aber nicht in jedem Fall den vollen Warenwert ab.
In Deutschland schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) zwar vor, dass Frachtführer Schadensersatz bei Transportschäden oder Verlust leisten müssen, der § 431 HGB setzt allerdings Haftungsobergrenzen. § 426 HGB befreit Transportunternehmen von der Haftung, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte. Das kann zum Beispiel ein nicht selbst verschuldeter Unfall sein.
Es können also finanzielle Lücken zwischen der Haftungsobergrenze und dem tatsächlichen Schaden entstehen oder der Dienstleister haftet überhaupt nicht. Dagegen schützt die Warentransportversicherung. Sie umfasst auch Transportschäden oder finanzielle Einbußen infolge von Verspätungen, die von der gesetzlichen Haftung nicht gedeckt werden – je nach vereinbartem Leistungsumfang bis zum vollen Warenwert. Eine Warentransportversicherung ist für jedes Unternehmen ratsam, das eigene Güter von Transportdienstleistern befördern lässt. Je wertvoller oder schadensanfälliger das Transportgut ist, desto sinnvoller ist eine Versicherung.
Verkehrshaftungsversicherung (Verkehrshaftpflichtversicherung)
Sie richtet sich an Logistikdienstleister und ist für deutsche Transportunternehmen keine freie Entscheidung: Nach § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) sind sie verpflichtet, eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie gewerblichen Güterverkehr im Sinne des GüKG durchführen.
Versichert im Rahmen der gesetzlichen Haftung sind:
- Verlust und Beschädigung von Gütern
- Vermögensschäden beim Versender oder Empfänger, zum Beispiel durch Lieferfristüberschreitung
Im Rahmen einer freiwilligen Versicherung für Transportdienstleister lassen sich weitere Risiken und Kosten absichern, etwa Gerichts-, Bergungs- oder Beseitigungskosten. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Risiko des Transportunternehmens.
Werkverkehrsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung bezieht sich auf eigene Güter und Gegenstände, die Unternehmen mit eigenen Fahrzeugen und Personal transportieren (zum Beispiel Waren für Filialen, reparierte Geräte, eigene Arbeitsmittel, Ersatzteile oder Rohstoffe). Neben Produktionsbetrieben mit eigenem Fuhrpark und innerbetrieblicher Logistik kommt sie typischerweise für Handwerksbetriebe oder den Einzelhandel in Frage.
Unterschiedliche Transportanforderungen, unterschiedlicher Versicherungsbedarf
Ein Schüttguttransport von robusten Baustoffen, die Anlieferung eines hochsensiblen Satelliten zum Weltraumbahnhof in der Weltraumlogistik oder ein temperaturgeführter Transport in der Pharmalogistik: Jeder Transport ist mit einem individuellen Risiko verbunden.
Wir von DHL Freight wissen das ganz genau, denn unsere Expertise umfasst Transporte in den Bereichen:
- Chemie
- Energie
- Technologie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Life Sciences & Healthcare
- Konsumgüter und Einzelhandel
Wir passen unsere Transportleistungen bedarfsgerecht an, um Schäden weitestgehend zu vermeiden. Da aber auch der gewissenhafteste Transportdienstleister Beschädigungen, Verspätungen oder Transportverluste nicht ausschließen kann, ist eine dem Transportgut angemessene Warentransportversicherung für unsere auftraggebenden Unternehmen empfehlenswert.
Besser auf Nummer sicher
Für Versender ist eine Transport- oder Frachtversicherung sinnvoll, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Haftung und dem vollen Warenwert zu schließen. DHL Freight organisiert für Sie gerne eine Transportversicherung, die den vollen Wert Ihrer Fracht bei Verlust oder Beschädigung abdeckt – von Standardtransporten bis zur Hochrisikofracht. Sprechen Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei DHL Freight und erfahren Sie, was wir für Sie tun können.
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