In Deutschland, dem größten europäischen Transitland für Straßengüterverkehr, kommt es 2023/24 zu zahlreichen Neuerungen bei der Lkw-Maut. Wir haben die Leser unseres Blogs darüber ausführlich informiert. Welche Änderungen im Mautbereich in anderen Ländern Europas anstehen und was wo in Kraft tritt, erfahren Sie in unserer fortlaufenden Übersicht zur Lkw-Maut in Europa.
Neue EU-Wegekostenrichtlinie greift ab 2024
Sie ist 2022 vom europäischen Parlament angenommen worden und wirkt sich ab 2024 praktisch aus: die neue EU-Wegekostenrichtlinie (Eurovignetten-Richtlinie). Ihr Ziel ist es, die Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Nutzfahrzeuge in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen und der Umweltfreundlichkeit zu staffeln.
Praktisch bedeutet das: Wenn in einem EU-Mitgliedsstaat Straßenbenutzungsgebühren erhoben werden, müssen die jeweiligen Abgabensätze ab dem 25. März 2024 in Abhängigkeit von CO2-Emissionsklassen der Fahrzeuge gestaltet sein – allerdings haben die einzelnen Mitgliedsländer große Gestaltungsspielräume, so dass es nicht überall zu Änderungen kommt.
Änderungen in EU-Ländern
In der Folge der neuen Richtlinie finden außer in Deutschland in einigen anderen europäischen Ländern Anpassungen der Lkw-Maut statt.
Frankreich
Frankreich baut ab: Mautschranken und Kassenhäuschen verschwinden vermehrt von den Autobahnen – die Maut bleibt dennoch fällig. Möglich ist das dank „Free-Flow-Maut“. Wer durch Mautbrücken hindurch fährt, wird mittels Kameras erfasst. Haben Lkw-Fahrer dabei keine Mautbox an der Windschutzscheibe, die eine automatische Zahlung der Maut per Abo ermöglicht, folgt später per Post eine Zahlungsaufforderung mit Strafgebühr.
Betroffen ist hier Stand heute die A4 Richtung Metz an der Auf- und Abfahrt Boulay sowie die A79 in der Region Auvergne-Rhône-Alpes. Weitere Autobahnen sollen in den kommenden Jahren folgen, z. B. 2024 die A13 in der Normandie und die A14 nordwestlich von Paris.
Österreich
In Österreich greift ab dem 1. Januar 2024 die Novelle des österreichischen Bundesstraßenmautgesetzes. Die beiden bisherigen Bestandteile des Lkw-Maut-Tarifs in Österreich – Infrastrukturkosten und Kosten für verkehrsbedingte Lärmbelastung und Luftverschmutzung – werden ergänzt um den CO2-Ausstoß.
Das bedeutet, dass der CO2-Anteil der Lkw-Maut stufenweise ab 2024 über drei Jahre angehoben wird. Da 2024 gleichzeitig auf die sonst in Österreich übliche Inflationsanpassung der Lkw-Maut verzichtet wird, ist mit Anstiegen der Mautgebühren um durchschnittlich rund 7,4 Prozent zu rechnen. Zur Ermittlung der jeweiligen Emissionsklasse hat der österreichische Mautdienstleister Asfinag einen speziellen Rechner online gestellt.
Litauen
Auch Litauen setzt die EU-Vorgaben zum 1. Januar 2024 um, indem vor allem die Mautgebühren in den schlechten Emissionsklassen deutlich angehoben werden. Als Ausgleich sind zwar bis Ende 2025 vollelektrische und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von jeglicher Maut befreit – aber das ist in der nahen Zukunft bis 2025 natürlich kein nennenswerter Plusfaktor für den Straßengütertransport.
Ungarn
Bereits seit Oktober 2023 gelten in Ungarn im elektronischen Maut-Einzugssystem Hu-Go um 17,6 Prozent höhere Mautgebühren. Das hat aber nichts mit der EU-Richtlinie zu tun, sondern entspricht der vom ungarischen statistischen Amt festgelegten jährlichen Inflationsrate in Ungarn zum Juli 2023.
Wallonie – südlicher Teil von Belgien
In der belgischen Teilregion Wallonie werden zum 1. Januar 2024 die Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erhöht. Wie in Ungarn folgt die Erhöhung um 4,08 Prozent der belgischen Inflationsrate (vom August 2023). Das ist die zweite Anhebung in kurzer Zeit: Bereits zum 1. Juli 2023 ist in der Wallonie die Lkw-Kilometergebühr des wallonischen Autobahnbetreibers Sofico an die Inflation angepasst worden.
Änderungen in Nicht-EU-Ländern
Großbritannien
Wer längere Zeit mit dem Lkw nicht mehr den Kanal überquert hat, hat es vielleicht noch nicht mitbekommen: Zum 1. August hat das britische Department for Transport nach dreijähriger Aussetzung der britischen Lkw-Maut ein modernisiertes Abgabesystem für Lkw über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Die neue „HGV Road User Levy“ gilt für die Nutzung aller öffentlichen Straßen. Die Abgabe setzt sich aus Fahrzeugart, Gesamtgewicht und Aufenthaltsdauer in Großbritannien zusammen und ist bei der Einfahrt ins Land zu entrichten.
Schweiz
Keine Gebührenänderung, aber ein Systemwechsel steht in der Schweiz an: Ende 2024 quittieren die stationären Abfertigungsterminals an den EU-Grenzen ihren Dienst. Stattdessen wird komplett auf den elektronischen Mautdienst EETS (European Electronic Toll Service) umgestellt. Die Schweizer Behörden empfehlen allen Teilnehmern am schweizerischen Straßengüterverkehr, frühzeitig auf EETS umzustellen.
Nicht nur in Deutschland kommt es zu Anpassungen
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw in Europa stärker von den CO2-Emissionen abhängig zu machen. Gleichzeitig haben die Mitgliedsländer Freiräume bei der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Mautgebühren, so dass es weiterhin national stark abweichende Systeme gibt. DHL Freight und DHL Group halten Sie über zu erwartende Änderungen immer auf dem Laufenden.