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Lkw: Winterreifen und weitere europäische Vorschriften im Winter 2023/24

DHL Lkw im Winter

Im europäischen Winter herrschen in Norvik im nördlichen Polarkreis andere Bedingungen als im mediterranen Palermo – unterschiedliche europaweite Bestimmungen zu Winterreifen bei Lkw und zur Pflicht ihrer Benutzung verwundern also nicht. Ein derartiger Dschungel an unterschiedlichen nationalen Vorschriften müsste es wohl trotzdem nicht sein. Unsere tabellarische Übersicht verschafft Ihnen den Durchblick.

Winterreifen für Lkw: Was ist wo Pflicht?

Wer als Lkw-Fahrer im Winter unterwegs ist, hat eigentlich schon genug damit zu tun, bei früher Dunkelheit, Schnee oder Eisregen die Übersicht zu behalten. Beim grenzüberschreitenden Verkehr in Europa kommen dann noch die zum Teil stark abweichenden nationalen Vorschriften zum Gebrauch von Winterreifen oder Schneeketten hinzu.

Manche Länder – wie die Schweiz und Liechtenstein – setzen auf Eigenverantwortung (allerdings bei einer entsprechenden Mithaftung bei Unfällen). Andere schreiben minutiös Zeiträume, Profiltiefen und Reifentypen vor: „Three-Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF) mit Alpinsymbol, „Professional Off-Road” (POR) und so weiter. Die Wintererlaubnis für M+S-Reifen (Matsch und Schnee) läuft mancherorts 2024 aus, woanders aber nicht. Einige Länder schreiben Winterreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von unter 3,5 Tonnen vor, andere für Fahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 Tonnen – und dabei haben wir noch gar nicht über Schneeschaufeln und die zum Teil vorgeschriebene Mitführpflicht von Sand gesprochen!

Hier im Bild zu sein, ist in erster Linie wichtig für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Außerdem drohen in manchen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, erhebliche Geldbußen – da ist man besser gut vorbereitet.

Perfekte Orientierung auch im Winter – mit DHL Freight

Wir von DHL Freight lassen unsere Fahrer und die Leser unseres Blogs nicht im Winternebel stehen. Die folgende Übersicht bietet eine auf das Wesentliche konzentrierte Übersicht über die Bestimmungen in den europäischen Ländern zum Lkw-Verkehr im Winter: Winterreifenpflicht, Spikereifen, Schneeketten, Schneeschaufeln und Sand. Wir wünschen Ihnen gute und unfallfreie Fahrt im europäischen Winter und kommen Sie gut ins Frühjahr!

LandWinterreifenpflichtBesonderheiten / weitere Vorschriften
AlbanienNeinSpikereifen verboten; Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung und Witterung
BelarusNeinSpikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
BelgienNeinSpikereifen bei symmetrischer Verwendung erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
Bosnien und Herzegowina15.11.-15.04. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 tSpikereifen verboten; 15.11.-15.04. Mitführpflicht von Schneeketten, Schneeschaufel und Sand; Schneekettenpflicht bei entsprechender Witterung
Bulgarien15.11.-01.03. (Mindestprofiltiefe 4 mm)Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten 01.11.-31.03.
DänemarkNein01.11.-15.04. Spikereifen und Schneeketten erlaubt
DeutschlandSituative Winterreifenpflicht bei Eis-, Schnee- oder ReifglätteFahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t brauchen 3PMSF-Reifen an den Antriebs- und vorderen Lenkachsen (M+S-Reifen, die bis zum 31.12.2017 produziert wurden, dürfen noch bis zum 30.09.2024 als Winterreifen verwendet werden.); Spikereifen verboten; Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt
Estland01.12.-1.03. (01.10.-30.04. bei entsprechender Witterung) für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t15.10.-31.03. Spikereifen bei winterlichen Straßenbedingungen erlaubt; Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt; Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t: keine Winterreifenpflicht, aber Mindestprofiltiefe von 3 mm
Finnland01.11.-31.03. bei entsprechender WitterungZugelassen sind: 3PMSF-, POR- oder Spikereifen (M+S bis 30.11.2024); Mindestprofiltiefe: 5 mm auf der Antriebsachse, sonst 3 mm; 01.11.-31.03. Spikereifen bei winterlichen Bedingungen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
FrankreichNein01.11.-31.03. regionale Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht (in Gebirgsregionen) auf gekennzeichneten Straßen (B26 und/oder B58); bei Lkw der Klassen N1, N2 und N3 müssen mindestens 2 Räder pro Achse mit 3PMSF-Reifen ausgestattet sein (bereits eingesetzte M+S-Reifen bis November 2024 erlaubt); 01.11.-31.03 Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (max. 90 km/h, Kennzeichnungspflicht)
GriechenlandNeinkeine
GroßbritannienNeinSpikereifen und Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird (Regresspflicht)
IrlandNeinSpikereifen und Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird (Regresspflicht)
ItalienNeinAusnahmen mit Winterreifenpflicht durch Beschilderung angezeigt; Mitführpflicht von Schneeketten
IslandNein01.11.-14.04. Mindestprofiltiefe von 3 mm; 01.11.-14.04. Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird.
Kroatien15.11.-15.04.Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t: Pflicht von M+S-Reifen auf der Antriebsachse; Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeschaufel für gewerblich genutzte Fahrzeuge; regionale Schneekettenbestimmungen
Kosovo15.11.-15.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (M+S)Keine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t (Mindestprofiltiefe 4 mm, M+S); Spikereifen verboten; Schneeketten auf der Antriebsachse erlaubt
Lettland01.12.-01.03. für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t (M+S, Mindestprofiltiefe 4 mm)Keine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (Mindestprofiltiefe 3 mm); 1.10.-30.04 Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t; Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt
LiechtensteinNeinBereifung muss der Witterung entsprechen (drohende Mithaftung); 01.11-30.04. Spikereifen bei Fahrzeugen mit einem zGG > 7,5 t erlaubt (max. 80 km/h, zwingend auf allen Reifen, Kennzeichnungspflicht); Schneeketten erlaubt, Pflicht bei entsprechender Beschilderung
Litauen01.11.-01.04. für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 tKeine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (Mindestprofiltiefe 1,6 mm); 01.11.-01.04. Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
LuxemburgSituative Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung (M+S)Spikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
MaltaNeinkeine
Montenegro01.11.-01.04. auf bestimmten Straßen (lokale Bekanntgabe); Winterreifen oder M+S (Mindestprofiltiefe 4 mm)Spikereifen verboten; 15.10.-15.03. Mitführpflicht von Schneeketten für Antriebsachse; Verwendungspflicht abhängig von Beschilderung und Witterung; Mitführpflicht von Schneeschaufel
NiederlandeNeinSpikereifen und Schneeketten auf öffentlichen Straßen verboten
Nord-mazedonienNeinSpikereifen verboten; 15.10.-15.03. Mitführpflicht von Schneeketten bei Standardbereifung und Schneeschaufel
Norwegen15.11.-31.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (3PMSF auf Antriebs- und vorderer Lenkachse, M+S- oder 3PMSF auf den restlichen)Mindestprofiltiefe von min. 5 mm: 01.11.-08.04. (Südnorwegen), 16.10.-30.04. (Nordnorwegen); 01.11.-07.04. Spikes nur auf Winterreifen zulässig, regional abweichende Bestimmungen und Gebührenordnungen für die Verwendung von Spikereifen; 01.11.-07.04. Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t
Österreich01.11.-15.03. Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t M+S- und/oder 3PMSF-Reifen an mindestens einer Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 6 mm [diagonal], 5 mm [radial])Spikereifen für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t verboten; 01.11.-15.04. Mitführpflicht von Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder, Nutzung nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
PolenNeinSpikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen; Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung
PortugalNeinSpikereifen verboten; Schneekettenpflicht nur in Bergregionen bei entsprechender Beschilderung
RumänienSituative Winterreifenpflicht auf der Antriebsachse für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t bei entsprechender Witterung (M+S oder besser)Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten, Schneeschaufel und Sand für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t; Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung
Russland01.12.-29.02. auf allen Antriebsachsen (M+S oder 3PMSF, Mindestprofiltiefe 4 mm)Spikereifen nur im Sommer (01.06.-31.08.) verboten; keine Mitführpflicht von Schneeketten
Serbien01.11.-30.04. situative Winterreifenpflicht nach Witterung und Beschilderung (M+S, Mindestprofiltiefe 4 mm)Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse, Verwendungspflicht bei entsprechender Witterung und Beschilderung; Mitführpflicht von Schneeschaufel
Slowakei15.11.-31.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t auf der Antriebsachse (M+S, Mindestprofiltiefe 3 mm)Spikereifen verboten; Mitführpflicht und Verwendungspflicht von Schneeketten bei entsprechender Witterung und Beschilderung
Slowenien15.11.-15.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 tEntweder Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 3 mm) oder Standardreifen bei mitgeführten Schneeketten – Schneekettenpflicht dann bei winterlicher Witterung auf den Reifen der Antriebsachse; Spikereifen verboten
SpanienAuf hochgelegenen Gebirgsstraßen (rotes Level, 15/TV-87) für Fahrzeuge mit einem zGG von 3,5-7,5 tEntweder Winterreifen an allen Achsen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten; erlaubt ist auf diesen Straßen ausschließlich Verkehr zu Müllentsorgung, zum Lebensmittel- und Schmelzmitteltransport und zur Unfallhilfe; Spikereifen auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt bei Fahrzeugen mit einem zGG von 3,5-7,5 t, wenn keine Winterreifen montiert sind.
SchwedenSituative Winterreifenpflicht nach Witterung; Mindestprofiltiefe 5 mm (Anhänger 1,6 mm)Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t brauchen 3PMSF-, POR- oder Spikereifen an Vorder- und Antriebsachsen, restliche M+S oder besser (bis zum 30.11.2024 ist die Verwendung von M+S-Winterreifen auf allen Achsen erlaubt; 01.10.-15.04. Spikereifen erlaubt (witterungsbedingte Verlängerung möglich), lokale Verbote; für Lastkraftwagen mit zwei Achsen, von denen eine eine Antriebsachse ist und an die ein oder mehrere Anhänger angehängt sind (zwischen 1. Dezember und 31. März): 1. Mindestens 25 % des Gesamtbruttogewichts der Fahrzeugkombination müssen auf die angetriebene Achse entfallen, oder 2. Die Gesamtbruttomasse der angehängten Anhänger darf die Bruttomasse des Lastkraftwagens nicht um mehr als das 1,5fache übersteigen
SchweizRegionale Bestimmungen (z B. auf Bergpässen)Bereifung muss der Witterung entsprechen (drohende Mithaftung); 01.11.-30.04. Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG < 7,5 t auf schneebedeckten Straßen (max. 80 km/h, Kennzeichnungspflicht); Schneekettenpflicht bei entsprechender Witterung und Beschilderung
Tschechische Republik01.11.-31.03. situative Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung und BeschilderungFahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t brauchen an der Antriebsachse M+S-Reifen (Mindestprofiltiefe 6 mm); Spikereifen verboten
Türkei01.12.-01.04. auf regionalen Straßen (M+S, 3PMSF); lokale witterungsabhängige RegelungenWinterreifenpflicht für Antriebsachsen von Fahrzeugen mit einem zGG > 3,5 t und für alle Achsen von Fahrzeugen mit einem zGG < 3,5 t; Mindestprofiltiefe 4 mm für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t und 1,6 mm für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t; Schneeketten und Spikereifen erlaubt
UkraineNeinSpikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen
UngarnNeinSpikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen; witterungsabhängige Schneekettenpflicht (max. 50 km/h)
ZypernNeinkeine

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