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Das Zoll 1x1 für die Logistik

Das Zoll 1x1

Der internationale Warenverkehr stößt immer wieder an besondere Grenzen: Zollgrenzen. Der Zoll ist ein Instrument, um den grenzüberschreitenden Handel zu regulieren, fairen Wettbewerb zu begünstigen und Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Für die Logistik ist Zoll vor allem aber eine große Herausforderung: Zollbestimmungen und Zollabwicklung sind komplex. Hier finden Sie eine Übersicht über grundsätzliche Aspekte des Zollwesens.

Was ist eigentlich Zoll? Eine Definition

Der Zoll ist wahrscheinlich fast so alt wie der Handel selbst. Die antiken Hochkulturen führten Zölle ein, als begonnen wurde, Handel über Reichsgrenzen hinaus zu betreiben. Mit der Ausdehnung des römischen Reiches wurden Menschen von Nordafrika bis nach Britannien mit Zollgebühren vertraut. Heute ist der Zoll fester Bestandteil unserer Wirtschafts- und Alltagskultur. Aber wie lautet für Zölle die Definition?

Zoll einfach erklärt, heißt zunächst: Zoll ist eine Abgabe, die für Waren, Kapital oder Dienstleistungen zu entrichten ist, wenn diese eine Zollgrenze überschreiten. Die meisten Zölle sind Einfuhrzölle, das heißt, die Zollgebühr wird fällig, wenn eine Ware importiert wird. Zoll steht in Deutschland außerdem für die Zollbehörde. Sie ist zuständig für die Zollabwicklung. Auch im englischsprachigen Raum bezeichnet „customs“ sowohl den Zoll als auch die zuständige Behörde.

Die Höhe des Zolls wird von dem Staat oder Staatenverbund festgelegt, in den die Ware eingeführt wird. Im EU-Raum sind grundsätzlich alle Waren, die von außerhalb der EU eingeführt werden, zu verzollen. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade – GATT) und die Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) geben für nationale Regelungen beim Zoll die Rahmenbedingungen vor. Die Weltzollorganisation (World Customs Organization – WCO) hat zur Aufgabe, internationale Zollbestimmungen zu vereinheitlichen. Dazu dient das sogenannte Harmonized System der WCO, das Grundlage der individuellen Zolltarife ist.

Zollgrenzen und Landesgrenzen

Zollgrenzen sind oft identisch mit Landesgrenzen, müssen es aber nicht sein. In der EU zum Beispiel herrscht unter den Mitgliedsländern Zollfreiheit, weshalb nur die EU-Außengrenzen Zollgrenzen sind. Auch andere Freihandelsabkommen wie das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) haben zur Folge, dass an Grenzen innerhalb des jeweiligen Freihandelsgebietes keine Zölle erhoben werden.

Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer

Zollgebühren gelten laut deutscher Abgabenordnung als Steuern. Trotzdem ist der Zoll nicht mit der Einfuhrumsatzsteuer zu verwechseln: Diese ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Drittländern in die EU erhoben wird und deren Steuersatz der landesüblichen Umsatzsteuer entspricht. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in ihrer Höhe damit unabhängig von der Art der eingeführten Ware, was bei Zollgebühren anders ist. Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und etwaige weitere Steuern bilden zusammen die Einfuhrabgaben.

Zweck von Zöllen – Die wichtigsten Zoll-Arten

Mit Zöllen können verschiedene Ziele verfolgt werden: von der Vermehrung der Staatskasse über den Schutz des eigenen Wirtschaftsraums hin zu wirtschaftspolitischen Strafmaßnahmen. Unabhängig von solchen Funktionen gibt es zwei Zoll-Grundarten:

  • Wertzoll: Er richtet sich nach dem Zollwert einer Ware, der von den Zollsätzen abhängig ist. Zollsätze können kurzlebig sein und werden von der jeweils zuständigen Zollbehörde festgelegt.
  • Spezifischer oder Gewichtszoll: Seine Höhe wird durch Anzahl, Menge oder Beschaffenheit der eingeführten Waren bestimmt.

Alle Zölle sind also grundsätzlich entweder Wert- oder Gewichtszölle. Die weiteren Zoll-Arten werden nach dem Zweck, der mit dem jeweiligen Zoll verfolgt wird, unterschieden.

  • Finanzzoll oder Fiskalzoll: Die „Mutter“ aller Zölle. Solche Zölle werden erhoben, um Einnahmen zu generieren. Früher für die Landesherrscher, heute für den Staat.
  • Schutzzoll oder Protektionszoll: Er dient dazu, heimische Produkte vor günstiger Importware zu schützen. Durch einen Schutzzoll werden ausländische Waren teurer und inländische in Relation günstiger.
  • Erziehungszoll: eine Sonderform des Schutzzolls, der es in einer Übergangsphase inländischen Unternehmen ermöglichen soll, ihre Produkte Weltmarktstandards anzupassen. Die Grundidee ist, dass sich in technologisch unterentwickelten Staaten keine eigene hochwertige Produktion errichten lässt, wenn sie dem unbeschränkten Freihandel ausgesetzt sind.
  • Antidumpingzoll: Dumping ist im Außenhandel der Export einer Ware unter ihrem Inlandspreis und ein Antidumpingzoll eine Schutzmaßnahme, um subventionierte, künstlich verbilligte Importware abzuwehren.
  • Vergeltungszoll oder Retorsionszoll: eine Reaktion auf entsprechende Einfuhrbeschränkungen eines anderen Landes.
  • Optimalzoll: Sein Zweck ist, das Einfuhrtauschverhältnis zwischen Export- und Importgütern zugunsten des Inlandes zu verbessern. Durch den Zoll wird die Importware teurer, die Importnachfrage geht zurück und der Weltmarktpreis der Einfuhrwaren sinkt. Dadurch verbessern sich die Terms of Trade – eine wichtige volkswirtschaftliche Kennzahl – des importierenden Landes.
  • Ausfuhrzoll: Alle hier zuvor nach ihrem Zweck angeführten Zölle sind Einfuhrzölle. Die Definition des Ausfuhrzolls ist eine Umkehrung der Einfuhrzoll-Definition: Nicht auf eingeführte Waren, sondern auf auszuführende Waren wird eine Gebühr erhoben. So sollen stark nachgefragte Waren für den eigenen Markt gesichert werden. Beispielsweise wenn für ein im eigenen Land erzeugtes oder gewonnenes Wirtschaftsgut international viel höhere Preise erzielt werden können als national, das Gut aber von national wirtschaftlicher Bedeutung ist. Ausfuhrzölle machen den Export weniger attraktiv, kommen aber selten vor, da Staaten vom Warenexport in aller Regel wirtschaftlich profitieren.
  • Durchfuhrzoll: Sie könnten theoretisch erhoben werden, wenn Ware ein Land lediglich passiert, ohne deren Bestimmungsort zu sein. Weil sie laut GATT unzulässig sind, spielen sie im modernen Wirtschaftsleben keine Rolle.

Aufgaben des Zolls

Der Zoll als Behörde erfüllt hoheitliche Aufgaben, die über das Eintreiben der Zölle selbst weit hinausgehen. Weil die Einfuhrabgaben auch Steuern umfassen, erhebt der Zoll auch Verbrauchssteuern, die bei der Wareneinfuhr fällig werden.

In Deutschland nimmt der Zoll pro Jahr etwa die Hälfte aller Steuern ein, die dem Bund zufließen: 2021 waren das rund 141 Milliarden Euro. Neben dieser wichtigen fiskalischen Aufgabe sollen Zollkontrollen fairen Wettbewerb und Steuergerechtigkeit sicherstellen sowie Verbraucher und den Binnenmarkt vor Produktpiraterie schützen. Außerdem geht es um die Bekämpfung krimineller Machenschaften wie Schmuggel, Geldwäsche oder Schwarzarbeit.

„Im Außenhandel tätige Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, wie z. B.: komplexe Lieferkettenstrukturen mit Transporten und Zollabfertigungen in mehreren Ländern, Unklarheiten über Zollausgaben, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuerabfertigung und Intrastat-Meldungen.“

Gerlach als führender neutraler Zolldienstleister in Europa auf der Unternehmenswebsite

Zollabwicklung kurz zusammengefasst

Fragen rund um den Zoll sind für jede Spedition, für jeden Logistiker und für alle Unternehmen, die internationale Waren beziehen oder handeln bzw. Produkte international vertreiben ein zentrales Thema – und ein vielschichtiges. Deshalb stellt für die internationale Logistik Zollabwicklung eine herausfordernde Aufgabe dar.

Die konkrete zollspezifische Behandlung von Waren durch die Zollbehörde ist die Zollabfertigung, deren Arten und Umfang von der eingeführten Ware abhängen. Der erste Schritt bei der Zollabfertigung ist in jedem Fall die Zollanmeldung, die in der EU grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Zollstelle überprüft die Zollanmeldung und zugehörige Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ware wird entweder durch vollständige und direkte Inaugenscheinnahme kontrolliert oder über Stichproben. Der ausgestellte Zollbefund ist Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben. Die Waren werden abschließend dem Zollanmelder wieder überlassen und befinden sich dann zollrechtlich im freien Verkehr.

Europäische Union als Zollunion

wenige geographische und warenspezifische Ausnahmen grundsätzlich Zollfreiheit. Das heißt konkret, dass Ein- und Ausfuhrzölle oder andere Handelsbeschränkungen innerhalb des EU-Wirtschaftsraums verboten sind. Es macht für EU-Händler also keinen Unterschied, ob sie ihre Waren innerhalb ihres Heimatlandes oder innerhalb der EU verschicken.

zollrechtlichen Unterschied macht, ob eine Ware in Portugal oder in Finnland in die EU importiert wird. Die Grundlage für diese Praxis ist der Gemeinsame EU-Zolltarif, der von der EU-Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Rat für alle Mitgliedstaaten festgelegt wird. Die Einnahmen aus Zöllen (aber nicht die Einnahmen aus Einfuhr- und Verbrauchsteuern) stehen der EU direkt zu und müssen demzufolge von den erhebenden Mitgliedstaaten abgeführt werden.

Fazit

So sinnvoll der Zoll in seiner Grundfunktion ist, so komplex können die Aufgaben bei der konkreten Zollabwicklung sein. Gerade für kleine Akteure ist es eine Herausforderung, immer auf dem aktuellen Stand zu sein, um Probleme bei der Verzollung zu vermeiden – große Unternehmen haben ohnehin zumeist Zollspezialisten in ihren eigenen Reihen. Wer mehr Ressourcen auf seine geschäftliche Kernkompetenz sichern möchte, kann aber auf die Unterstützung durch kompetente Logistik und Zolldienstleister wie Gerlach als führenden neutralen Zolldienstleister in Europa und hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Post DHL Group bauen.

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