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Neue Spielregeln

Die USA schützen Lkw-Fahrer vor zu engen Zeitplänen und machen elektronische Fahrtenschreiber zur Pflicht.

„Klar schaffen wir das“ – ein häufiger Satz von Disponenten, selbst wenn die Zeitvorgaben des Auftraggebers eigentlich vollkommen unrealistisch sind. Ausbaden dürfen es dann häufig die Fahrer, die de facto gezwungen werden, Lenkzeiten und Geschwindigkeitsbeschränkungen eher als Empfehlung denn als Vorschrift zu betrachten, wollen sie nicht ihren Job riskieren. Oder sogar, wie in den Vereinigten Staaten sehr häufig, ihre Existenz als Einzelunternehmer. Die sogenannten Owner/Operator betreiben rund zwei Drittel aller Lkw in den USA. Sie sind häufig auf jede Fahrt angewiesen und geraten daher besonders in Versuchung, eigentlich unausführbare Aufträge anzunehmen.

Das Resultat: Unfälle, die durch Übermüdung und/oder zu hohe Geschwindigkeiten verursacht werden. Immer wieder stellte die nationale Verkehrssicherheitsbehörde NTSB bei der Untersuchung schwerer Bus- und Lkw-Unglücke entsprechende Ursachen fest und empfahl der zuständigen Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA), die Regelungen nicht nur für die Fahrer, sondern auch für die Auftraggeber zu verschärfen.

Die Driver Coercion Rule

Künftig will die FMCSA sowohl die Fahrer großer Speditionen als auch die Owner/Operator vor den Risiken zu enger Liefervorgaben schützen. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Driver Coercion Rule nimmt sie Arbeitgeber und auch Versender in die Pflicht, bei ihren Planungen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie die zulässigen Geschwindigkeiten zu achten.

Die neue Vorschrift setzt auf einen Dreiklang, um dieses Ziel durchzusetzen:

  1. Verbesserte Möglichkeiten für Fahrer, Probleme anonym und ohne die Gefahr von Repressionen zu melden,
  2. Ermittlungsmöglichkeiten für die FMCSA, wie zum Beispiel den Zugriff auf Auftragsdaten und Verträge, sowie
  3. Strafen für Unternehmen, die Fahrer zu Verstößen nötigen.

Im letzten Punkt sieht die Regelung empfindliche Geldstrafen vor, im Extremfall sogar den Entzug der Firmenzulassung. Für Meldungen gibt es eine Hotline und eine entsprechende Website.

Kelsey Kitchen, Manager Corporate Safety & Security of DHL Standard Forwarding USA [Foto: Kitchen]
Kelsey Kitchen, Manager Corporate Safety & Security of DHL Standard Forwarding USA [Foto: Kitchen]

Ein weiterer Baustein für mehr Sicherheit ist die verpflichtende Einführung elektronischer Fahrtenschreiber. Binnen zwei Jahren müssen alle Fahrer von den bisherigen Papieraufzeichnungen auf digitale Systeme umsteigen und damit ihre Lenk- und Ruhezeiten sowie auch ihre Gesamtdienstzeit nachweisen. „Wir begrüßen die Neuregelungen ausdrücklich, sorgen sie doch für mehr Sicherheit auf den Straßen und, gewissermaßen als Nebenprodukt, auch für einen fairen Wettbewerb“, macht Kelsey Kitchen, Manager Corporate Safety & Security von DHL Standard Forwarding USA den Standpunkt des Unternehmens klar. Und ergänzt: „Wir achten schon immer darauf, dass unsere Partner bei allen Aufträgen auch mit realisitischen Zeitplänen arbeiten. Keiner unserer Fahrer wird gezwungen, gegen die Vorschriften zu verstoßen, um pünktlich zu sein!“

Vorteile für die Branche

Die FMCSA sieht in der Nutzung der sogenannten E-Logging-Devices gleich mehrere Vorteile für die Branche als Ganzes. Nach ihren Berechnungen zu den Unfallhäufigkeiten rettet die neue Vorschrift im Jahresdurchschnitt 26 Menschenleben und erspart 526 Verkehrsteilnehmern schwere Verletzungen, die diese sonst bei Zusammenstößen mit Lkw und Bussen erleiden würden. Außerdem erwartet die Behörde durch den Wegfall der Aufbewahrungspflichten für Papierdokumente Einsparungen von bis zu einer Milliarde Dollar bei den Speditionen. Zulässige Geräte beziehungsweise Software für Smartphones veröffentlicht die FMCSA auf ihrer Website. DHL Freight ist auf die neue Regelung vorbereitet: „Sämtliche Fahrzeuge unserer Partner sind bereits jetzt mit elektronischen Fahrtenschreibern ausgerüstet, die jedoch auf Grund der Vorschriften nicht aktiviert waren“, sagt Kelsey Kitchen. „Ab jetzt können wir sie verwenden!“

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