Freie Fahrt für Gigaliner – auch über die Landesgrenzen hinweg
Belgien, Niederlande und Luxemburg wollen Lang-Lkw auch im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen. Lastwagen mit einer Zuglänge von bis zu 25,25 Meter und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen dürfen die Grenzen zwischen den drei Staaten passieren. Möglich macht den Alleingang Artikel 350 des EU-Vertrages, der dem Benelux-Verbund das Recht gibt, eigene Binnenmarktregeln zu erlassen.
Während im Rest der EU dieses Thema derzeit noch heftig umstritten ist – insbesondere zwischen Kommission und EU-Parlament herrscht seit Jahren Zwietracht bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Lang-Lkw-Regeln – schaffen die drei Kleinen aus dem Westen nun Fakten.
Insbesondere die niederländischen Spediteure werden sich über die Erweiterung ihres Aktionsradius freuen: In den Niederlanden sind bereits mehr als 1.000 Gigaliner unterwegs. In Belgien hingegen laufen die Lang-Lkw noch im kleinen Gang – dort sind erst zwei überlange Fahrzeuge zugelassen. Bleibt abzuwarten, ob das Thema durch den Vorstoß des Benelux-Verbundes nun an Fahrt gewinnt.
Denn es regt sich auch Widerstand: Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, ist überzeugt: „Grenzüberschreitende Fahrten von Gigalinern bleiben unzulässig.“ Er warnt Unternehmer, aufgrund des Benelux-Sonderwegs nun in neue Lang-Lkw zu investieren.