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Wieder vereint

Nach einem Jahr mit unterschiedlichen AGB haben sich die Logistikverbände in Deutschland wieder auf ein gemeinsames Regelwerk für das Transportgewerbe verständigt. Es gilt seit Jahresbeginn.

Ende 2015 war es mit der Übereinkunft der wichtigsten deutschen Logistikverbände vorbei: Am 18. September stiegen die vier Verladerverbände (siehe Auflistung) aus den Verhandlungen über gemeinsame Geschäftsbedingungen mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) aus. Sie empfahlen ihren Mitgliedern die Anwendung der von ihnen entwickelten Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB). Am 14. Dezember veröffentlichte der DSLV die von ihm allein empfohlene neue Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). In der Branche wuchs dadurch die Unsicherheit, wo welches Regelwerk sinnvoll zur Anwendung kommt.

Ab Januar 2017 sind diese Zweifel beseitigt, denn die Verbände einigten sich auf eine gemeinsame Vorlage für die ADSp 2017. Alle empfehlen ihren Mitgliedern deren Anwendung seit Jahresbeginn. Mehr noch, drei weitere Verbände haben sich zum ersten Mal dem Regelkatalog angeschlossen.

Veränderungen in den Details

Gegenüber den Regelungen der ADSp 2016 gibt es einige wichtige Änderungen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Verbände der Verlader wieder mit im Boot sind. So hat der Spediteur erstmals die Pflicht, den Auftrag auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Allerdings besteht bei Mängeln kein klares Recht zur Annahmeverweigerung der Fracht. Für deren Transport enthalten die ADSp 2017 erstmals Vorgaben für eingesetzte Fahrzeuge, Ladungssicherung, Lademittel und das Fahrpersonal.

Auch bei der Übernahme und Ablieferung gibt es einige kleinere Neuerungen zu beachten. Auf der Empfangsbestätigung quittiert der Abholer die Anzahl und Art der Packstücke, und zwar im Zweifel nur diese, nicht jedoch den Inhalt, Wert oder das Gewicht. Weigert sich der Adressat, eine Ablieferungsquittung auszustellen, so darf der Fahrer die Waren im Gegensatz zu den ADSp 2016 nicht wieder mitnehmen.

Etwas großzügiger geregelt sind die Ver- und Entladezeiten, die in der vorigen Version äußerst detailliert ausgeführt waren. Für Fahrzeuge mit 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind danach pauschal für jeden Ladevorgang zwei Stunden vorgesehen, bei kleineren Fahrzeugen in Abstufungen weniger. Auch im Bereich möglicher Leistungshindernisse sind konkrete Vorschriften der häufigen Formulierung gewichen, der Spediteur „hat Weisungen einzuholen“. Dies gilt insbesondere für bislang unvertretbare Wartezeiten bei der Übernahme und Abgabe der Fracht.

Die beteiligten Verbände

Spediteure:

 

  • Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV)

Verlader:

  • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)
  • Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Erstmals:

  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
  • Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)
  • Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL)

Höhere Haftung

Dies sind nur einige der Neuerungen in den ADSp 2017, die jetzt auch deutlich erhöhte Haftungsgrenzen beinhalten. So ist für einen Güterschaden die Höchstsumme von einer Million Euro auf 1,25 Millionen angestiegen. Insgesamt ist die Handschrift der Verladerverbände zu erkennen, die einen Ausgleich zwischen ihren Interessen und denen der Frachtführer erreicht haben. Alle Seiten zeigten sich nach dem Abschluss der Verhandlungen mit dem Ergebnis zufrieden. Die Praxistauglichkeit wird sich im Laufe des Jahres erweisen müssen.

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