Im europäischen Winter herrschen in Skandinavien andere Bedingungen als im Mittelmeerraum – entsprechend unterschiedlich sind die europaweiten Regelungen zur Winterreifenpflicht für Lkw. Von Land zu Land weichen sie zum Teil erheblich voneinander ab. Unsere tabellarische Übersicht schafft Klarheit.
Winterreifen für Lkw: Was ist wo Pflicht?
Wer als Lkw-Fahrer im Winter unterwegs ist, hat genug damit zu tun, bei früher Dunkelheit, Schnee oder Eisregen die Übersicht zu behalten. Beim grenzüberschreitenden Verkehr in Europa kommen dann noch die zum Teil sehr spezifischen nationalen Vorschriften zum Gebrauch von Winterreifen oder Schneeketten hinzu.
Manche Länder – wie die Schweiz und Liechtenstein – setzen auf Eigenverantwortung, sehen aber eine Mithaftung bei Unfällen vor, wenn die Ausrüstung nicht den Straßenbedingungen entspricht. Andere schreiben minutiös Zeiträume, Profiltiefen oder Reifentypen vor: „Three-Peak Mountain Snowflake“ (3PMSF) mit Alpin-Symbol, „Professional Off-Road” (POR) und so weiter. Einige Länder sehen Winterreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von unter 3,5 Tonnen vor, andere für Fahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 Tonnen.
Geänderte Regeln für M+S-Reifen in Deutschland, Frankreich, Schweden und Finnland
Im Großen und Ganzen haben sich die nationalen Regelungen gegenüber dem letzten Winter nicht geändert. Mit einer wichtigen Ausnahme: In Deutschland, Frankreich, Schweden und Finnland läuft im Herbst/Winter 2024 die Erlaubnis zur Verwendung von M+S-Reifen (Matsch und Schnee) aus (Details siehe Tabelle). Das bedeutet: Wer mit seinem Lkw im Winter in diesen Ländern noch mit M+S-Reifen unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen (oder darf unter Umständen gar nicht erst einfahren). Also rechtzeitig auf Reifen mit Alpin-Symbol umrüsten.
Perfekte Orientierung auch im Winter – mit DHL Freight
Noch gar nicht erwähnt wurden Details wie Mitführpflichten von Schneeschaufeln oder Sandsäcken. Alle Vorschriften im Blick zu haben ist gar nicht so leicht – aber wichtig für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Ganz zu schweigen von den Geldbußen, die in manchen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, sehr hoch ausfallen können.
Wir von DHL Freight lassen unsere Fahrer und die Leser unseres Blogs nicht im Winternebel stehen. Die folgende Übersicht bietet eine auf das Wesentliche konzentrierte Übersicht über die Bestimmungen in den europäischen Ländern zum Lkw-Verkehr im Winter: Winterreifenpflicht, Spikereifen, Schneeketten, Schneeschaufeln und Sand.
Wenn es in Ländern (wie zum Beispiel Spanien, Norwegen oder der Türkei) zusätzliche Bestimmungen für einzelne Regionen gibt, sind diese nicht vollständig aufgelistet. In jedem Fall wird jedoch darauf hingewiesen. Es wird empfohlen, sich bei den nationalen Behörden zu erkundigen.
Wir wünschen Ihnen gute und unfallfreie Fahrt im europäischen Winter und kommen Sie gut ins Frühjahr 2025!
Land | Winterreifenpflicht | Besonderheiten / weitere Vorschriften |
Albanien | Nein | Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse; Verwendung bei entsprechender Beschilderung und Witterung |
Belarus | Nein | Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Belgien | Nein (wenn benutzt, dann symmetrisch) | Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen; Spikereifen müssen symmetrisch verwendet werden |
Bosnien und Herzegowina | 15.11.-15.04. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t | Entweder Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm auf der Antriebsachse oder Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm auf allen Achsen; Spikereifen verboten; 15.11.-15.04: Mitführpflicht von Schneeketten, Schneeschaufel und Sand; Schneekettenpflicht auf der Antriebsachse bei entsprechender Witterung |
Bulgarien | 15.11.-01.03. (Mindestprofiltiefe 4 mm) | Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten 01.11.-31.03.; Benutzungspflicht bei entsprechender Beschilderung |
Dänemark | Nein | 01.11.-15.04. Spikereifen und Schneeketten erlaubt |
Deutschland | Situative Winterreifenpflicht bei Eis-, Schnee- oder Reifglätte | Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t brauchen 3PMSF-Reifen an den Antriebs- und vorderen Lenkachsen; die Verwendung von M+S-Reifen ist ab dem 1.10.2024 verboten; Spikereifen verboten; Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt |
Estland | 01.12.-1.03. (01.10.-30.04. bei entsprechender Witterung) für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t | 15.10.-31.03. Spikereifen bei winterlichen Straßenbedingungen erlaubt; Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt (bei Fahrzeugen mit drei oder mehr Achsen an mindestens zwei Antriebsrädern); bei Fahrzeugen mit einem zGG > 3,5 t: keine Winterreifenpflicht, aber Mindestprofiltiefe von 3 mm |
Finnland | 01.11.-31.03. bei entsprechender Witterung | 3PMSF- oder POR-Reifen mit Mindestprofiltiefe von 5 mm auf der Antriebsachse (sonst 3 mm); die Verwendung von M+S-Reifen ist ab dem 01.12.2024 verboten; 01.11.-31.03. Spikereifen bei winterlichen Bedingungen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Frankreich | Nein | 01.11.-31.03. regionale Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht (in Gebirgsregionen) auf gekennzeichneten Straßen (B26 und/oder B58); bei Lkw der Klassen N1, N2 und N3 müssen mindestens 2 Räder pro Achse mit 3PMSF-Reifen ausgestattet sein; die Verwendung von M+S-Reifen ist ab dem 01.12.2024 verboten; 01.11.-31.03 Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t (max. 90 km/h, Kennzeichnungspflicht) |
Griechenland | Nein | keine (kurzfristige witterungsbedingte Anordnungen sind möglich) |
Großbritannien | Nein | Spikereifen und Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird (Regresspflicht) |
Irland | Nein | Spikereifen und Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird (Regresspflicht) |
Italien | Nein | Regionale Ausnahmen mit Winterreifenpflicht durch Beschilderung angezeigt; Mitführpflicht von Schneeketten |
Island | Nein | 01.11.-14.04. Reifen mit Mindestprofiltiefe von 3 mm; 01.11.-14.04. Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur erlaubt, wenn der Straßenbelag nicht beschädigt wird. |
Kroatien | 15.11.-15.04. | Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t: Pflicht von M+S-Reifen auf der Antriebsachse; Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeschaufel für gewerblich genutzte Fahrzeuge; regionale Schneekettenbestimmungen |
Kosovo | 15.11.-15.03. | Transportfahrzeuge mit einem zGG bis 3,5 t: Winterreifen an allen Achsen oder Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm und Schneeketten an den Antriebsachsen; Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t: Schneeketten oder Winterreifen (mindestens M+S-Markierung) auf den Antriebsachsen; Spikereifen verboten; Schneeketten sind generell nur auf Antriebsachsen erlaubt |
Lettland | 01.12.-01.03. für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t (M+S, Mindestprofiltiefe 4 mm) | Keine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (aber Mindestprofiltiefe 3 mm); 1.10.-30.04 Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t; Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt |
Liechtenstein | Nein | Bereifung muss der Witterung entsprechen (drohende Mithaftung); 01.11-30.04. Spikereifen bei Fahrzeugen mit einem zGG > 7,5 t erlaubt (max. 80 km/h, zwingend auf allen Reifen, Kennzeichnungspflicht); Schneeketten erlaubt, Pflicht bei entsprechender Beschilderung |
Litauen | 01.11.-01.04. für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t | Keine Winterreifenpflicht für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (Mindestprofiltiefe 1,6 mm); 01.11.-01.04. Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Luxemburg | Situative Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung (M+S reicht aus) | Spikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Malta | Nein | keine |
Montenegro | 01.11.-01.04. auf bestimmten Straßen (lokale Bekanntgabe); Winterreifen oder M+S (Mindestprofiltiefe 4 mm) | Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten für Antriebsachse; Verwendungspflicht abhängig von Beschilderung und Witterung; Mitführpflicht von Schneeschaufel |
Niederlande | Nein | Spikereifen und Schneeketten auf öffentlichen Straßen verboten |
Nord-mazedonien | Nein | Spikereifen verboten; 15.10.-15.03. Mitführpflicht von Schneeketten bei Standardbereifung und Schneeschaufel |
Norwegen | 15.11.-31.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (3PMSF auf Antriebs- und vorderer Lenkachse, M+S- oder 3PMSF auf den restlichen) | Mindestprofiltiefe von 5 mm: 01.11.-21.04. (Südnorwegen), 16.10.-30.04. (Nordnorwegen); 01.11.-21.04. Spikes nur auf Winterreifen zulässig, regional abweichende Bestimmungen und Gebührenordnungen für die Verwendung von Spikereifen; 01.11.-21.04. Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t (7 Ketten bei Lkw mit Anhänger) |
Österreich | 01.11.-15.03. Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t M+S- und/oder 3PMSF-Reifen an mindestens einer Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 6 mm [diagonal], 5 mm [radial]) | Spikereifen für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t verboten; 01.11.-15.04. Mitführpflicht von Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder, Nutzung nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Polen | Nein | Spikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen; Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung |
Portugal | Nein | Spikereifen verboten; Schneekettenpflicht nur in Bergregionen bei entsprechender Beschilderung |
Rumänien | Situative Winterreifenpflicht auf der Antriebsachse für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t bei entsprechender Witterung (M+S oder besser) | Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten, Schneeschaufel und Sand für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t; Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung |
Russland | 01.12.-28.02. auf allen Antriebsachsen (M+S oder 3PMSF, Mindestprofiltiefe 4 mm) | Spikereifen nur im Sommer (01.06.-31.08.) verboten; keine Mitführpflicht von Schneeketten |
Serbien | 01.11.-30.04. situative Winterreifenpflicht nach Witterung und Beschilderung (M+S, Mindestprofiltiefe 4 mm) | Spikereifen verboten; Mitführpflicht von Schneeketten für die Antriebsachse, Verwendungspflicht bei entsprechender Witterung und Beschilderung; Mitführpflicht von Schneeschaufel |
Slowakei | 15.11.-31.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t auf der Antriebsachse (Winter-/3PMSF-Reifen mit Mindestprofiltiefe 3 mm) | Spikereifen verboten; Mitführpflicht und Verwendungspflicht von Schneeketten bei entsprechender Witterung und Beschilderung |
Slowenien | 15.11.-15.03. für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t | Entweder Winterreifen zumindest auf der Antriebsachse (Mindestprofiltiefe 3 mm) oder Schneekettenmitführpflicht (bei Standardreifen) – Schneekettenpflicht dann bei winterlicher Witterung auf den Reifen der Antriebsachse; Spikereifen verboten |
Spanien | Auf hochgelegenen Gebirgsstraßen (rotes Level, 15/TV-87) für Fahrzeuge mit einem zGG von 3,5-7,5 t (Mindestprofiltiefe 4 mm) | Fahrverbot auf diesen Straßen für schwerere Fahrzeuge; erlaubt ist außerdem ausschließlich Verkehr zu Müllentsorgung, zum Lebensmittel- und Schmelzmitteltransport und zur Unfallhilfe; ohne Winterreifen besteht Schneekettenpflicht; Spikereifen auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt (max. 2 mm Spikelänge). |
Schweden | Situative Winterreifenpflicht nach Witterung; Mindestprofiltiefe 5 mm (Anhänger 1,6 mm) | Für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t gilt: Ab dem 01.12.2024 sind M+S-Reifen an Vorder- und Antriebsachsen verboten. Diese müssen mit 3PMSF-, POR- oder Spikereifen ausgerüstet sein (übrige Achsen: M+S oder besser); 01.10.-15.04.; keine Schneekettenpflicht; Spikereifen erlaubt (witterungsbedingte Verlängerung möglich), lokale Verbote |
Schweiz | Regionale Bestimmungen (z. B. auf Bergpässen) | Bereifung muss der Witterung entsprechen (drohende Mithaftung); 01.11.-30.04. Spikereifen erlaubt für Fahrzeuge mit einem zGG < 7,5 t auf schneebedeckten Straßen (max. 80 km/h, Kennzeichnungspflicht); Schneekettenpflicht bei entsprechender Witterung und Beschilderung |
Tschechische Republik | 01.11.-31.03. situative Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung und Beschilderung | Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t brauchen an der Antriebsachse M+S-Reifen (Mindestprofiltiefe 6 mm); Spikereifen verboten |
Türkei | 01.12.-01.04. auf regionalen Straßen (M+S, 3PMSF); lokale witterungsabhängige Regelungen | Winterreifenpflicht für Antriebsachsen von Fahrzeugen mit einem zGG > 3,5 t und für alle Achsen von Fahrzeugen mit einem zGG < 3,5 t; Mindestprofiltiefe 4 mm für Fahrzeuge mit einem zGG > 3,5 t und 1,6 mm für Fahrzeuge mit einem zGG < 3,5 t; Schneeketten erlaubt (ändern aber nichts an der Winterreifenpflicht); nur Spikereifen, die auf vereisten Straßen gefahren werden können, sind anstelle von Winterreifen erlaubt |
Ukraine | Nein | Spikereifen erlaubt; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen |
Ungarn | Nein | Ganzjährig müssen Reifen mit einem Durchmesser > 750 mm eine Mindestprofiltiefe von 3 mm haben; Spikereifen verboten; Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen; witterungsabhängige Schneekettenpflicht (max. 50 km/h) |
Zypern | Nein | keine |