Lösungen / Lesezeit: ~ 2 Min.

DHL FoodLogistics und Gerlach Zolldienste sorgen für frische Mangos

Die bunte Auswahl an frischem Obst und Gemüse gehört in unseren Supermärkten zum Alltag. Wir machen uns dabei wenig bis keine Gedanken, welchen Weg die Produkte vom Feld oder der Plantage bis zu unseren Auslagen hinter sich gebracht haben. Ganz zu schweigen von der Planung und administrativen Arbeit im Hintergrund, die notwendig ist, damit Exoten wie Ananas, Bananen oder Mangos in unserem Einkaufswagen landen können.

Phytosanitärzeugnis, Untersuchung durch das Pflanzenschutzamt und Registriernummer der BLE Freigabe – was hat dies mit Obst zu tun?

Nehmen wir z.B. die peruanische Mango – ein echter Leckerbissen von exzellenter Qualität, aber auch nur, wenn alle Transportschritte zwischen Pflücken in Peru und Auspacken im deutschen Supermarkt perfekt aufeinander abgestimmt sind. Kommt es zu Verzögerungen, etwa aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Zolldokumenten, leidet die Qualität. Importierte Kleidung oder Elektronik ist geduldig, eine verzögerte Einfuhr mitunter zwar teuer, doch besteht beim Pullover oder Smartphone selten das Risiko der Verderblichkeit.

Die Lebensmittellogistik ist somit – noch mehr als die Logistik ohnehin –ein Rennen gegen die Zeit. Ideal, wenn Kunden sich dann auf ein Netzwerk von Transport- und Zollexperten verlassen können, das nicht nur um die besonderen Herausforderungen in der Lebensmittellogistik weiß, sondern auch Hand in Hand mit den Versendern arbeitet und jeden Schritt in der Lieferkette eng begleitet. DHL FoodLogistics und die Zollexperten von Gerlach bieten genau aus diesem Grund maßgeschneiderte Logistik- und Transportlösungen und stellen so die Frische von Leckerbissen wie Mangos aus Peru sicher.

DHL FoodLogistics verantwortet dabei die Planung, Abwicklung und Koordination des Transports inkl. Monitoring und Gerlach kümmert sich um die Feinheiten des deutschen Zollwesens.

Im Detail bietet DHL FoodLogistics unter anderem

  • eine permanente Abstimmung mit dem Kunden
  • Einholen von notwendigen Unterlagen wie Handelsrechnung, Präferenznachweis, EUR 1, Phytosanitärzeugnis, Konnossement (engl. Bill of Lading), etc.
  • Terminierung der Untersuchungen durch das Pflanzenschutzamt / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am Ort des Verbringens

Die Zolldienstleister von Gerlach kümmern sich in diesem gut orchestrierten Zusammenspiel um Aufgaben wie Erzeugung der Registriernummer der BLE Freigabe, Übertragung per IT Schnittstelle and das zuständige Grenzzollamt und natürlich die Zollanmeldung.

DHL FoodLogistics

  • 150 Logistikexperten
  • spezialisiert auf temperatur-geführte Transporte (-25 C bis + 25 C)
  • jährlich >1 Mio Tonnen Frachtvolumen
  • AEO zertifiziert

Zollanmeldung

Nach Überprüfung durch den Zoll wird der Antrag angenommen und auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Echtheit und Gültigkeit der vorgelegten Unterlagen (zum Beispiel eines Präferenzpapiers oder eines Ursprungszeugnisses) überprüft. Entsteht durch die Annahme der Zollanmeldung eine Zollschuld darf die Überlassung durch die Zollstelle erst ausgesprochen werden, wenn die entsprechenden Einfuhrabgaben mitgeteilt und entrichtet wurden.

Überlassung

Mit der Überlassung zum freien Verkehr wechselt die Ware ihren zollrechtlichen Status und wird zur Unionsware, sodass der Nachlauf (Containerchassis mit Kühlanschluss) an die deutschen Lebensmittelhändler durch das Netzwerk der DHL FoodLogistics koordiniert werden kann. Die Mangos dürfen einreisen.

Fiskalvertretung

Selbst spezielle Anforderungen wie etwa eine Fiskalvertretung sind kein Problem. Handelt es sich beispielsweise beim Importeur der Früchte um einen spanischen Großhändler, der über deutschen Boden die nicht deutsche Lebensmittelbranche bedient, übernehmen die Gerlach Zollexperten aus der Steuerabteilung die sogenannte Fiskalvertretung. Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen und statistischen Belange kann sich der spanisches Großhändler welcher als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (Anmelder) auftritt, von Gerlach als Fiskalvertreter gemäß §22a Umsatzsteuergesetz (UStG) vertreten lassen.

Da er die Umsatzsteuer erst in seinem Bestimmungsland in Spanien abführen möchte, führt er im Anschluss an die Einfuhr eine steuerbefreiende, innergemeinschaftliche Lieferung nach § 5Abs.1Nr.3 UStG aus.

Die Wahrnehmung der hierfür erforderlichen Erklärungs- und Meldepflichten übernimmt Gerlach in Deutschland. In Spanien muss der Großhändler nach den Regeln seines Landes den Warenbezug zum innergemeinschaftlichen Erwerb anmelden.

Durch die Bestellung eines Fiskalvertreters erspart sich der ausländische Unternehmer den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in Deutschland.

Und am Ende – landet die Mango pünktlich und vor allem frisch und lecker im Einkaufswagen.

Gerlach Zolldienste

  • 130 Jahre Zollerfahrung
  • Nr 1 in Europa
  • 750 Zollexperten in 27 Ländern
  • AEO zertifiziert

Für mehr Informationen zu DHL FoodLogistics kontaktieren Sie: foodlogistics-de@dhl.com

Sie wollen noch mehr über dieses Thema erfahren?

Die Autoren unseres Artikels stehen Ihnen gerne für Ihre Rückfragen bereit. Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular und wir steigen gemeinsam mit Ihnen tiefer in das Thema ein.

Ähnliche Artikel