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Ein Fixtermin liegt vor, wenn bei der Vereinbarung eines Transportauftrages eine feste Zeit ausgemacht wird, zu der der LKW be- oder entladen wird. Die Einhaltung dieses Termins ist dann Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht.
Fixtermin ersetzt den veralteten Begriff Termingut. Der übergeordnete Begriff ist das Fixgeschäft. Die rechtlichen Grundlagen dafür stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB).
Fixtermine werden häufiger für das Entladen vereinbart, seltener für das Beladen. Meistens sagt ein vereinbarter Fixtermin vor allem etwas darüber aus, bis wann die Ware spätestens beim Kunden sein muss. Wenn der LKW früher kommt, gilt dieser Termin dann als eingehalten. Es gibt aber auch Fixtermine, wo man nicht früher mit der Ware ankommen darf. Aus unterschiedlichsten Gründen: Der Kran zum Abladen wird für eine bestimmte Zeit bestellt, oder eine Straße muss abgesperrt werden, damit der LKW passieren kann.
Fixtermine werden darüber hinaus zur Gewährleistung eines stringenten Zeitfenstermanagements vergeben. So sollen Wartezeiten an der Laderampe vermieden werden.
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