Mit der Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 ein neuer EU-weiter Rechtsrahmen für Verpackungen ...
Mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch bekannt als Ausfuhrerklärung oder Ausfuhranmeldung, belegt das zuständige Binnenzollamt die Zulässigkeit einer Ausfuhr. Beigelegt wird es allen Waren, die gewerblich aus Deutschland in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union ausgeführt werden. Das ABD begleitet die Ware in diesem Fall bis zur EU-Außengrenze, ehe sie in das betreffende Nicht-EU-Land versendet wird. Das Dokument dient dabei als Kontrolle, ob sich der Ausführer an die Regelungen des Außenwirtschaftsverkehrs gehalten hat. Außerdem versorgt es die Datenbank der Außenhandelsstatistik mit Daten. Bis zu einem Gewicht von 1.000 Kilogramm und einem Warenwert von 1.000 Euro muss grundsätzlich kein ABD erstellt werden. Für alle Ausfuhren, die diese Grenzwerte überschreiten, ist das Dokument zwingend erforderlich.
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