Mit der Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 ein neuer EU-weiter Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft. Die Regelung betrifft den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten.
Auch wenn die Straßenfracht im Vergleich zu anderen Logistiksegmenten vergleichsweise wenig betroffen ist, ergeben sich punktuell neue Pflichten – sowohl für DHL Freight als auch für unsere Kund:innen. Was Sie jetzt wissen müssen und wie Sie sich am einfachsten absichern können, fassen wir hier zusammen.
Was regelt die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) löst die bisherigen, fragmentierten nationalen Vorgaben ab und ersetzt sie durch einen einheitlichen EU-Rahmen. Sie umfasst sämtliche Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden oder dort als Abfall anfallen – inklusive Transport- und Logistikverpackungen.
Im Kern erweitert die PPWR die Pflichten zur Extended Producer Responsibility (EPR) und legt verbindliche Anforderungen an Design, Materialzusammensetzung, Kennzeichnung, Dokumentation, Wiederverwendung und Recycling fest. Hinzu kommt eine deutlich erweiterte Berichtspflicht über die nationalen EPR-Register.

Was ändert sich ab dem 12. August 2026?
Ab Stichtag müssen Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, mehrere Anforderungen erfüllen:
- Nachhaltigkeitsanforderungen: Materialbeschränkungen und Vorgaben zur Verpackungsminimierung greifen.
- Dokumentation: Für jede Verpackung sind EU-Konformitätserklärungen (Declaration of Conformity) und technische Unterlagen vorzuhalten.
- Reporting: Material, Gewicht, Verpackungstyp und Verwendung müssen in den nationalen EPR-Registern erfasst und gemeldet werden.
- Auditierbarkeit: Daten und Berechnungen müssen belegbar dokumentiert und aufbewahrt werden.
Wichtig: Die konkreten Umsetzungsdetails und Reporting-Fristen sind auf nationaler Ebene teilweise noch in der finalen Ausgestaltung. Wir verfolgen die Entwicklung eng und werden Sie über relevante Anpassungen informieren.
Welche Rolle spielt die Straßenfracht?
Im Vergleich zu Lager-, See- und Luftfrachtoperationen ist die Straßenfracht nur geringfügig von den neuen Regelungen betroffen. Wir bringen in der Regel keine eigenen Verpackungen in Verkehr und sind selten Importeur im Sinne der Verordnung.
Der praktisch häufigste Fall ist die Rücknahme von Einwegpaletten: Wenn Kund:innen Einwegpaletten am Empfangsort nicht behalten möchten und diese stattdessen an unsere Fahrer:innen zur Entsorgung übergeben, gelangt Verpackungsabfall über DHL Freight in den nationalen Abfallstrom. In diesem Moment werden wir – je nach nationaler Auslegung – als „Producer under EPR“ eingestuft und sind Reporting-pflichtig.
Für alle anderen klassischen Road-Freight-Szenarien (Transport von Sendungen ohne eigene Verpackungsanwendung) bestehen aus heutiger Sicht keine zusätzlichen Pflichten.
Reporting-Aufwand vermeiden
Wenn DHL Freight Verpackungen für Ihre Sendungen stellt oder anwendet, übernehmen wir den Großteil der PPWR-Pflichten für diesen Anteil – von der Konformitätserklärung bis zur Dokumentation. So bleibt Ihr eigener Reporting-Aufwand kleiner.

Was empfehlen wir unseren Kund:innen?
Für Verlader und Logistikverantwortliche lohnt sich ein früher Blick auf die eigene Verpackungslandschaft – unabhängig davon, ob ein Teil der Beschaffung über Logistikpartner läuft. Drei Punkte, die wir empfehlen:
- Verpackungen kartieren: Welche Verpackungstypen, Materialien und Mengen kommen in Ihren Sendungen zum Einsatz? Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für jede spätere Reporting-Pflicht.
- Dokumentation einholen: Sprechen Sie Ihre Verpackungslieferanten frühzeitig auf Konformitätserklärungen und technische Unterlagen an. Wer hier zu spät startet, kommt im August 2026 unter Zeitdruck.
- EPR-Mitgliedschaften prüfen: Klären Sie, ob und in welchen Märkten Sie Mitglied einer Producer Responsibility Organization sein müssen.
Wer Verpackungsmaterialien über die Corporate-Procurement-Verträge von DHL bezieht, hat diese Schritte für den entsprechenden Anteil bereits abgedeckt.
Ein bewegliches Ziel – warum wir laufend informieren
Die PPWR ist als Verordnung zwar verabschiedet, viele Details der nationalen Umsetzung – insbesondere Reporting-Fristen, Schwellenwerte und konkrete Registrierungsverfahren – werden derzeit noch ausgearbeitet. Auch innerhalb der EU werden sich nationale Vorgehensweisen unterscheiden.
Bei DHL Freight verfolgen wir die Entwicklung in allen relevanten Märkten und werden in den kommenden Monaten regelmäßig über Statusänderungen, neue Pflichten und konkrete Handlungsempfehlungen informieren. Unser Anspruch: Sie sollen nicht erst kurz vor dem Stichtag von uns hören, sondern frühzeitig einschätzen können, was die PPWR für Ihre Lieferkette bedeutet.
Bis dahin gilt: Wer auf unsere Beschaffungswege setzt, ist auf der sicheren Seite. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie durch die Übergangsphase und halten Sie auf dem Laufenden.