Mit der Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 ein neuer EU-weiter Rechtsrahmen für Verpackungen ...
Die Güterbeförderung kann je nach verwendetem Verkehrsmittel Schiff, Flugzeug, Eisenbahn oder Kraftfahrzeug in zahlreiche unterschiedliche Arten unterteilt werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Güterbeförderung per Kraftfahrzeug zu: Hierbei wird zwischen dem erlaubnispflichtigen Güternahverkehr und dem genehmigungspflichtigen Güterfernverkehr unterschieden. Hinzu kommen der Umzugsverkehr, also die Beförderung von Umzugsgut, und der Werkverkehr, also die Beförderung von Unternehmensgütern mit eigenen Fahrzeugen. Bei der Güterbeförderung sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Eine der wichtigsten Grundregeln ist die angemessene Ladungssicherung: Bei einem Ausweichmanöver oder einer Vollbremsung darf die Ladung auf keinen Fall verrutschen, herumrollen oder herabfallen. Dieser Grundsatz gilt für Pkw, Kleintransporter und Lkw gleichermaßen.
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