Warenverkehr sind oft sehr spezifisch, komplex und stetigen Veränderungen ausgesetzt. Sie betreffen große, wie auch kleine Online-Händler oder Firmen mit internationalem Warenbezug und internationaler Kundschaft. Umso wichtiger ist es daher Zollspezialisten, wie beispielsweise Gerlach, an der Seite zu wissen. Mit seiner 140-jährigen Firmengeschichte ist Gerlach der führende neutrale Zolldienstleister in Europa. Die wichtigsten Neuerungen stellen wir Ihnen heute vor.
Revision des Harmonisierten Systems: Neue Zolltarifnummern
Das Harmonisierte System spezifiziert und kodiert internationale Handelswaren und stellt eine elementare Grundlage für den globalen Handel dar. Alle fünf Jahre revidiert die Weltzollorganisation (World Customs Organization – WCO) ihr System, um Änderungen im globalen Handel, den technischen Fortschritt oder Umweltaspekte zu berücksichtigen. Seit Januar 2022 werden insgesamt 351 Änderungen im Harmonisierten System umgesetzt. Insgesamt umfasst das System rund 5.000 Warengruppen, die jeweils durch einen sechsstelligen Code bezeichnet werden. Einen Überblick über das Harmonisierte System bietet die neu gestaltete Website der WCO.
Durch die Reform des Systems ändern sich potenziell auch die ersten sechs Stellen der Waren- und Zolltarifnummern. Das kann zollrechtliche Bewilligungen verändern. Anhand des Warenverzeichnisses 2022 auf der Website des Statistischen Bundesamts (DESTATIS) mit Gegenüberstellung der geänderten Nummern können Waren- und Zolltarifnummern überprüft werden. Die Änderungen im Harmonisierten System bieten übrigens eine gute Gelegenheit, die in Ihrem Unternehmen verwendeten Zolltarifnummern grundlegend zu überprüfen.
Wie kann man seine Zollangelegenheiten einfach lösen?
Immer auf dem neuesten Stand in Sachen Zoll zu sein, ist nicht einfach. Damit keine Fehler unterlaufen und bei sensiblen Zollformalitäten Ungereimtheiten oder Verzögerungen auftreten, ist dies aber essentiell. So haben viele Unternehmen Zollspezialisten in ihren eigenen Reihen. Man kann seinen Verwaltungsaufwand aber reduzieren, in dem man genau diese Zollabwicklungen in die Hände von externen Dienstleistern wie Gerlach gibt.
Da sich die Zollspezialisten tagtäglich mit der globalen Verzollung von Waren auseinandersetzen, sind sie immer auf dem neuesten Stand und haben zusätzlich den Anspruch, Risiken von Kunden zu minimieren und jede noch so kleine Einsparung für sie zu generieren. Diese Herangehensweise funktioniert langfristig, denn Gerlach möchte die nachhaltige Implementierung von Prozessen erreichen. Das übergeordnete Ziel ist es daher, die Produktivität der Kunden dauerhaft zu steigern und gleichzeitig Compliance in jeder Hinsicht zu gewährleisten.
Es ergibt dementsprechend Sinn, bei Importen, Exporten, Transitverkehren oder komplexeren Zollverfahren auf externe Experten zu setzen, die im gesamten Zollverfahren Profis sind und ihre Kunden so bestmöglich unterstützen können. Dabei ist das Abgeben der Zollangelegenheiten sogar einfach, denn Gerlach agiert weltweit und vor allem auch online. Wer eine Zollberatung, eine konkrete Zolldienstleistung oder auch nach zugeschnittenen, kundenspezifischen Lösungen sucht, der kann diese Anfrage ganz einfach über die Homepage stellen. Noch so komplexe Lieferkettenstrukturen mit Transporten und Zollabfertigungen in mehreren Ländern stellen dabei ebenfalls kein Problem für die erfahrenen Zollexperten dar.
Neues Zollverfahren: ATLAS-IMPOST
Bereits im letzten Jahr wurde das europäische Zollrecht an die Realitäten des E-Commerce angepasst. Bis dahin waren Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit und mussten nicht angemeldet werden. Durch den gesteigerten Online-Handel hat der Import solcher Kleinsendungen stark zugenommen. Außerdem sehen Branchenkenner wie der Zolldienstleister Gerlach die Möglichkeit, dass Exporteure niedrige Warenwerte angeben, um die Einfuhrumsatzsteuer zu umgehen.
Durch den E-Commerce steigt der Import sogenannter Kleinsendungen seit Jahren massiv an. [Aufgrund der niedrigen Transport- und Versandkosten durch die Subventionierung von Entwicklungsländern nach Universal Postal Union und die Vermeidung von Einfuhrumsatzsteuern durch Angabe niedrigerer Warenwerte werden inländische Produzenten vergleichbarer Waren, für die es keine Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung gab, benachteiligt.] Außerdem entgingen dem Fiskus beträchtliche Einnahmen.
Gerlach in einem Blogartikel über ATLAS-IMPOST
Diese Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen hat inländische Produzenten vergleichbarer Waren benachteiligt, weshalb seit Juli 2021 bei Importen aus Drittstaaten grundsätzlich die Einfuhrumsatzsteuer fällig wird – und das schon ab dem ersten Euro. In Folge dieser Steueränderung auf EU-Ebene wurde auch das Zollrecht reformiert, dass vorher für Kleinsendungen aus Drittländern mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine Sonderregelung vorgesehen hatte. Diese ist nun aufgehoben. Zwar bleiben Sendungen dieser Kategorie immer noch zollfrei, sie müssen aber elektronisch angemeldet werden und sind steuerpflichtig.
Das neue elektronische Anmeldesystem für die Importzollanmeldung solcher Sendungen heißt ATLAS-IMPOST und ist am 15. Januar 2022 an den Start gegangen. IMPOST steht dabei für „Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen“.
Wie funktioniert ATLAS-IMPOST?
Die webbasierte Anwendung ist eine automatisierte Form der Zollabfertigung. Der Datenaustausch zwischen Zoll und Importeur verläuft ausschließlich über dieses Modul. Zunächst muss eine Identifikationsnummer beantragt werden, die sogenannte Import One Stop-Shop-ID. Die EU-weit anwendbare IOSS-ID ist in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt. Wenn man mit dieser Nummer die Importanmeldung vornimmt, wird dem Käufer die in seinem EU-Land anfallende Umsatzsteuer beim Verkauf automatisch berechnet und dem zuständigen Finanzamt im jeweiligen Mitgliedstaat übermittelt.
Für Waren, die ausschließlich der deutschen Einfuhrumsatzsteuer unterliegen, kann ein „special arrangement“ vereinbart werden. Dieses sieht eine monatliche Sammelmeldung über das Hauptzollamt bis zum 10. des Folgemonats vor und zwar getrennt nach zugestellten, nicht zugestellten und nicht zustellbaren Sendungen. Das ist besonders für die Zielgruppe der Post- und Kurierdienste interessant.
Bei Warensendungen mit einem Wert von über 150 Euro ist eine Nutzung von ATLAS-IMPOST nicht möglich. Diese werden nach wie vor mit der ATLAS-Zollbehandlung abgefertigt. Das gleiche gilt für Waren, die in einem EU-Land Verboten und Beschränkungen unterliegen. Also zum Beispiel, wenn die Zollstelle für deren Einfuhr bestimmte Unterlagen benötigt wie Sondergenehmigungen, Lizenzen oder andere Einfuhrdokumente. Durch die Zollanmeldung mit ATLAS-IMPOST, die mit einem reduzierten Datensatz erfolgt, erklärt der Anmelder, dass seine Importsendung keinen Verboten oder Beschränkungen unterliegt.
Post-Brexit-Handel mit Großbritannien mit Blick auf Zoll
Voraussichtlich gewährt das Vereinigte Königreich bis Ende 2023 Erleichterungen für Einfuhren aus dem EU-Gebiet. Erst im Mai 2022 wurde bekanntgegeben, dass die Reihe zusätzlicher Einfuhrkontrollen für EU-Waren in das Vereinigte Königreich, die ursprünglich ab dem 1. Juli 2022 eingeführt werden sollten, nach hinten verschoben wurden. Aber die Übergangsfristen seit dem Vollzug des Brexits laufen nach wie vor. Die Zeitpläne finden sich im sogenannten Border Operation Model des britischen Zolls. So müssen Einfuhren von Standardwaren seit Jahresbeginn 2022 vollständig an den Zoll gemeldet werden und Zollkontrollen für EU-Waren werden schrittweise eingeführt. Deshalb sollte mit Verzögerungen beim Warenexport ins Vereinigte Königreich gerechnet werden.
Im Zuge des Brexit haben wir die Lage der Zollangelegenheiten besonders im Blick. Mit Gerlach haben Sie Europas führenden neutralen Zolldienstleister als kompetenten Partner an Ihrer Seite, der die Zollabwicklung und deren Besonderheiten, gerade in Bezug auf die unterschiedlichen Warengruppen, genau kennt und kontinuierlich analysiert. Dabei sind die Gerlach-Büros in über 27 europäischen Ländern vertreten, sodass Sie sich auch vor Ort direkt an Ihre Wunschansprechpartner wenden können.
Thomas Weins CEO Gerlach
Die jeweiligen britischen Steuer- und Registrierungspflichten sind komplex. Beim Handel mit Großbritannien ist die Konformität der Waren mit britischen Richtlinien und Normen sicherzustellen. Das ist kompliziert, weshalb die Übergangsfrist für die Nutzung des in der EU gebräuchlichen CE-Labels bis Ende 2022 verlängert worden ist.
Umfangreiche Änderungen bei Intrastat-Meldungen
Aber auch im Handel innerhalb der EU ändert sich in 2022 einiges. Über Intrastat Meldungen wird der Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfasst und hier haben sich zum ersten Januar 2022 die Nummerierung der für die Intrastat-Anmeldung verwendeten Geschäftsarten geändert.
Darüber hinaus werden zwei Angaben verpflichtend: Das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers. Für Reihengeschäfte bedeutet das, dass eine Zusammenfassung der Meldung über verschiedene Geschäftspartner nicht mehr möglich ist. Auf viele Unternehmen kommt also ein beträchtlicher Mehraufwand zu.
Ausblick 2023: Das wird neu im Zoll
Politische Entwicklungen beeinflussen den Außenhandel stark und die Zukunft ist hier nicht immer im Detail vorhersehbar. Aber einige Änderungen bei Zollregularien stehen jetzt schon fest. So sind bei einer Wareneinfuhr ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich die Standard Zollanmeldungen und die vereinfachten Zollanmeldungen elektronisch abzugeben. Die Digitalisierung hält auch hier Einzug und Übergangsregelungen für die papiergestützte Zollanmeldung laufen schon sehr bald aus.
Mit einer weiteren Änderung wird 2023 EU-Recht umgesetzt. Das EU-Computersystem zur Überwachung von Gütern, die einer Verbrauchsteuer unterliegen, wird erweitert. Im sogenannten Excise Movement and Control System (EMCS) werden zwei neue Rechtsfiguren eingeführt, nämlich der zertifizierte Empfänger und der zertifizierte Versender. Außerdem erfolgen Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten ab 2023 ausschließlich mit EMCS. Und für Online-Händler wird neu sein, dass sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht mehr zwingend einen Beauftragten im Empfangsland benennen müssen.
Zoll ist die Kernkompetenz von Gerlach. Das Unternehmen bietet All-in-one-Lösungen für den Import, Export und Transit von Waren an – egal, wie komplex die Anforderungen von Kunden sind. Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungen rund um das Thema Zoll angeboten. Das 1881 gegründete Unternehmen ist in insgesamt 27 europäischen Ländern vertreten und verfügt über mehr als 1.000 Zollexperten und Berater. Als hundertprozentige Tochtergesellschaft von Deutsche Post DHL Group, verfügt das Unternehmen außerdem über ein globales Partnernetzwerk in rund 200 Ländern, das genutzt werden kann.
Fazit
Mit dem Beginn des Jahres 2022 hat sich bei den Zollbestimmungen einiges getan, was besonders den E-Commerce und die Online-Händler betrifft. Mit den Entwicklungen in diesem Bereich müssen Sie, dank Zolldienstleistern wie Gerlach, nicht immer Schritt halten, ist die Lage hier doch sehr volatil. Auch um behördliche Probleme schon im Vorfeld auszuschalten, ist es ratsam, Zoll-Profis zu vertrauen. Auch im Außenhandel gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht, denn Verstöße gegen Zollrichtlinien sind teuer und können so leicht vermieden werden.
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihren Zollprozessen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kollegen von Gerlach Zolldienste. Gerlach ist der führende neutrale Anbieter von Zolldienstleistungen in Europa und bietet das gesamte Spektrum an Zolldienstleistungen. Klicken Sie hier für mehr Informationen.