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Was Sie über Incoterms® wissen müssen

Die Incoterms® sind eine Reihe von Handelsregeln, die von der Internationalen Handelskammer („ICC“) aufgestellt und in internationalen Kaufverträgen verwendet werden. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Incoterms® und ihre aktuelle Fassung, die Incoterms® 2020.

Incoterms® sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertragsklauseln und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms® haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Die Bedeutung der Incoterms®-Regeln liegt dabei in der durch ihre Verwendung gewonnenen Klarheit der gegenseitigen Verpflichtungen. Denn mithilfe der Incoterms® kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Vertragsparteien vermindert werden. Rechtsprobleme, wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegende Recht.

Definition Incoterms®

Der Begriff „Incoterms®“ ist ein Akronym, das für „INternational COmmercial TERMS“ (dt. „internationale Handelsbegriffe“) steht. Entwickelt wurden die Incoterms® von der Internationalen Handelskammer („ICC“), die auch die Markenrechte an ihnen hält. Der Begriff Incoterms® ist somit eine geschützte Marke der Internationalen Handelskammer, die in mehreren Ländern eingetragen ist.

Seit der Erstveröffentlichung der Regeln im Jahr 1936 hat die ICC sie ständig gepflegt und weiterentwickelt. Um die Unternehmen auf veränderte Bedingungen und Möglichkeiten des globalen Handels vorzubereiten, ist die neueste Ausgabe, die Incoterms® 2020, am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und sollte in Zukunft als Referenz dienen.

Wenn in den Incoterms® kein Jahr angegeben ist, gilt Folgendes:

  • Bis zum 31. Dezember 2019 gelten die Incoterms® 2010.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gelten die Incoterms® 2020.

Wenn ein anderes Jahr angegeben ist, z. B. Incoterms® 1980, dann gelten die entsprechenden Bedingungen.

Die Incoterms® beschreiben:

Pflichten: Sie regeln Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer indem sie definieren, wer für den Transport, die Versicherung und die relevanten Transportdokumente zuständig ist.

Gefahrenübergang: Durch die Incoterms® wird festgelegt, wann der Verkäufer die Ware und somit die Verantwortung (Gefahrenübergang) an den Käufer übergibt.

Kosten: Ebenfalls geregelt in den Incoterms® sind, welche Kosten während des Transports vom Verkäufer und welche vom Käufer übernommen werden (Kosten für Transport, Verpackung, Be- und Entladung, Versicherungsprämie sowie Einfuhr- und Ausfuhrzölle).

Was Incoterms® nicht abdecken:

Wie bereits erwähnt, werden die Incoterms® in der Regel in den Kaufvertrag aufgenommen. Sie können jedoch nicht:

  • alle Bedingungen eines Verkaufs regeln;
  • die verkauften Waren identifizieren oder den Vertragspreis auflisten;
  • auf die zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelte Zahlungsmethode oder den Zahlungszeitpunkt verweisen;
  • regeln, wann das Eigentum an der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht;
  • festlegen, welche Dokumente der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellen muss, um die Zollabfertigung im Land des Käufers zu erleichtern, und
  • die Haftung für die nicht vertragsgemäße Lieferung der Waren, für Lieferverzögerungen und für Streitbeilegungsmechanismen regeln.

Übersicht über die Incoterms® für alle Transportarten:

EXW – Ab Werk

„Ex Works“/„Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, sobald er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

FCA – Frei Frachtführer

„Free Carrier“/„Frei Frachtführer“ bedeutet, dass die Ware als geliefert gilt, sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person zur Verfügung stellt. Die Lieferung erfolgt, wenn der benannte Ort auf dem Gelände des Verkäufers liegt oder nach Verladung auf das Beförderungsfahrzeug einen benannten Ort erreicht. Die Parteien sollten die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich bestimmen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

CPT – Frachtfrei

„Carriage Paid To“/„Frachtfrei bis“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

CIP – Frachtfrei versichert

„Carriage and Insurance Paid To“/„Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert. Der Verkäufer hat die Kosten bis zur erfolgten Lieferung zu tragen übernimmt aber keine Garantie, dass die Ware ihren Bestimmungsort einwandfrei erreicht. Der Verkäufer muss hier eine Versicherung für den Verlust der Ware oder Beschädigung während des Transportes mindestens bis zum Bestimmungsort abschließen.

DAP – Geliefert benannter Ort

„Delivered at Place“/„Geliefert benannter Ort“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen. Der Käufer wiederum ist verantwortlich für die Entladung der Ware am Bestimmungort und trägt ab hier die Gefahren.

DPU – Geliefert benannter Ort entladen

„Delivered at Place Unloaded“/„Geliefert benannter Ort entladen“ bedeutet, dass der Gefahrübergang und die Lieferung vom Verkäufer an den Käufer nach entladen des ankommenden Transportmittels am benannten Bestimmungsort oder einer vereinbarten Stelle an diesem Ort erfolgt. Dabei trägt der Verkäufer alle Gefahren bis zur Entladung der Ware am Bestimmungsort und der Verkäufer ist verpflichtet die Ware am Bestimmungsort zu entladen.

DDP – Geliefert verzollt

„Delivered Duty Paid“/„Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen, und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.

Übersicht über die Incoterms® für See- und Binnenschifffahrt:

FAS – Frei Längsseite Schiff

„Free Alongside Ship“/„Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des Schiffs (z. B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB – Frei an Bord

„Free On Board“/„Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschifft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

CFR – Kosten und Fracht

„Cost and Freight“/„Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

CIF – Kosten, Versicherung und Fracht

„Cost Insurance and Freight“/„Kosten, Versicherung und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

Zudem hat der Verkäufer auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die zumindest der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses (LMA/IUA) oder ähnlichen Klauseln entspricht. Wenn der Käufer einen höheren Versicherungsschutz wünscht, muss er dies ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder selbst eine Zusatzversicherung abschließen.

Unterschiede zwischen den Incoterms® 2010 und 2020:

Symbolbild für den Incoterms Artikel auf dem Saloodo! Blog, Palette vor dem Beladen in einen LKW

  • Die Incoterms® FCA (Free Carrier) bieten jetzt die zusätzliche Möglichkeit, einen Bordvermerk auf dem Konnossement zu machen, bevor die Ware auf ein Schiff verladen wird.
  • Die Kosten erscheinen jetzt zentral in A9/B9 jeder Incoterms®-Regel.
  • CIP erfordert jetzt mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (A) (All risk, subject to itemized exclusions).
  • CIF erfordert mindestens eine Versicherung mit der Mindestdeckung der Institute Cargo Clause (C) (Number of listed risks, subject to itemized exclusions).
  • Die Incoterms® -Regeln Free Carrier (FCA), Delivered at Place (DAP), Delivered at Place Unloaded (DPU) und Delivered Duty Paid (DDP) berücksichtigen nun, dass die Waren auch ohne einen dritten Frachtführer befördert werden können, nämlich mit eigenen Transportmitteln.
  • Die Regel Geliefert am Terminal (DAT) wurde in Geliefert am unbeladenen Ort (DPU) geändert, um klarzustellen, dass der Bestimmungsort jeder Ort und nicht nur ein „Terminal“ sein kann.
  • Die Incoterms® 2020 verlagern nun ausdrücklich die Verantwortung für sicherheitsrelevante Anforderungen und Nebenkosten auf den Verkäufer.

Die Incoterms® sind ein wertvolles Instrument im Geschäftsprozess beim internationalen Handel. Dennoch sollte man sich nie ausschließlich nur auf sie verlassen, sondern immer mit ordnungsgemäß formulierten Vertragsbestimmungen kombinieren.

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