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Ausweitung der Zahlzone

Lkw-Maut in Deutschland ab 2018 auch auf Bundesstraßen

Auf rund 15.000 Kilometern Straße müssen Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bisher in Deutschland Gebühren zahlen – noch. Denn das Bundeskabinett hat beschlossen, diese Gebührenpflicht ab dem 1. Juli 2018 deutlich auszuweiten. Dann wird auch das Befahren der 40.000 Kilometer Bundesstraßen mautpflichtig. Die jährlich zu erwartenden zwei Milliarden Euro Einnahmen sollen komplett in den Infrastrukturausbau fließen.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt [Foto: Bundesregierung/Kugler]
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt [Foto: Bundesregierung/Kugler]

Für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist das ein weiterer logischer Schritt seiner Verkehrspolitik: „Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur.“ Der Minister sieht die Gesetzesänderung auch als Beitrag zur Deckung der von ihm initiierten Erhöhung der Infrastrukturausgaben um 40 Prozent auf rund 14 Milliarden Euro.

Durch die Neuregelung dürften zu den bislang 1,6 Millionen mautpflichtigen Fahrzeugen weitere 130.000 hinzukommen, die bislang die Autobahnen gemieden haben. Über eine weitere Ausweitung der Gebührenerhebung auf Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht soll bis Ende 2017 entschieden sein. Hier erhebt sich allerdings bereits Widerspruch, da dies auch viele Handwerksbetriebe treffen würde. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) beispielsweise kritisiert bereits den jetzt getroffenen Beschluss und lehnt neue Gebühren ohne gleichzeitige Entlastung ab. „Der Staat nimmt den Autofahrern bereits heute Jahr für Jahr mehr als 50 Milliarden Euro ab. Davon fließt nur ein Bruchteil in Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Angesichts dieser Fehllenkung verbieten sich alle Pläne für weitere Belastungen“, so BVMW-Präsident Mario Ohoven.

Mit dem Kabinettsbeschluss endet ein längeres Tauziehen um die Pläne des Verkehrsministeriums. Die SPD war dafür, um mehr Geld in den Straßenbau stecken zu können. Teile der Union warnten vor zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft. Die Einnahmen fließen bisher allein an den Bund, künftig bekommen aber auch die Länder etwas ab. Etwa acht Prozent des Netzes liegen nicht in Bundeszuständigkeit. Das sind beispielsweise Ortsdurchfahrten. Dort erzielte Einnahmen erhalten nach Abzug der Systemkosten die betroffenen Bundesländer.

Redakteur/in:

Sonja Terbrüggen

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