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Teurer Klüngel

Rekordbußgeld für Lkw-Kartell – Schadensersatz für Geschädigte

Fünf Jahre hat es gedauert. Dann fiel die Entscheidung. Die EU-Kommission verhängte gegen vier Lkw-Hersteller ein Bußgeld von 2,9 Milliarden wegen Verstößen gegen die EU-Kartellvorschriften. Daimler, DAF, Iveco, MAN und Volvo/Renault hatten über einen Zeitraum von 14 Jahren – zwischen 1997 und 2011 – EU-weit für mittelschwere (6-16 Tonnen) und schwere Lkw (über 16 t.) die Preise abgesprochen. Ebenfalls Bestandteil der Übereinkunft: Die Unternehmen haben die Kosten, die durch die strengeren Emissionsvorschriften entstanden sind, unisono an die Kunden weitergegeben.

Die Kartellpreise lagen nach Schätzungen etwa 15 Prozent über dem eigentlichen Kaufpreis. Genaue Zahlen gibt es erst, wenn wettbewerbsökonomische Gutachten vorliegen. Selbst bei einem kleinen Fuhrpark kommt da schnell eine beachtliche Summe zusammen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete das Rekordbußgeld mit der besonderen Bedeutung des Straßengüterverkehrs für die Wirtschaft in Europa. „Wir haben ein Ausrufezeichen gesetzt“, sagte die Dänin. Mehr als 30 Millionen Lkw sind auf europäischen Straßen unterwegs, sie wickeln 75 Prozent des Warenverkehrs auf dem Land ab. Deshalb könne es nicht hingenommen werden, so Verstager, dass Unternehmen, „die zusammen etwa neun von zehn der in Europa produzierten (…) Lkw stellen, untereinander ein Kartell bilden, anstatt miteinander zu konkurrieren“.

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Vier Hersteller haben ihre Beteiligung am Kartell zugegeben und einem Vergleich zugestimmt. MAN wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen in dem Verfahren als Kronzeuge auftrat. Die schwedische Scania stimmte dem Vergleich nicht zu, hier läuft das Bußgeldverfahren weiter.

Zu der Strafe, welche die Kartell-Unternehmen an die EU zahlen müssen, können Geschädigte außerdem Schadensersatz geltend machen. Diese hier in Rede stehenden Summen können um ein Vielfaches höher ausfallen als die Kartellstrafe.

Wer ist betroffen?

Alle durch die Preisabsprachen geschädigten Personen oder Unternehmen können auf Schadensersatz klagen. Das sind Speditionen, Gütertransportunternehmen und letztlich alle, die zwischen 1997 und 2011 in einem EU-Land schwere oder mittelschwere Lkw der betroffenen Marken gekauft haben.

Wie geht es weiter?

Betroffene können versuchen sich mit dem Lkw-Hersteller außergerichtlich zu einigen. Sprich: sie bieten eine Vergleichssumme an. Lehnt der Hersteller ab, gibt es die Möglichkeit den Schadensersatz einzuklagen. Letzteres ist natürlich auch ohne vorherige Vergleichsverhandlungen möglich.

Generell gibt es mehrere Klagemöglichkeiten. Betroffene können eine Einzelklage führen, mehrere Geschädigte können gemeinschaftlich vorgehen oder sie verfolgen ein Bündelungsmodell. Dafür gründen sie eine Gesellschaft, an die die Schadenersatzansprüche abgetreten werden.

Aber Achtung: Die Ansprüche verjähren. Die ersten Fristen für Geschädigte laufen bereits Ende 2017 aus.

Redakteur/in:

Anne Goergen

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