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Unter einer Lieferfrist versteht man im Rahmen von Kauf- und Werkverträgen die Frist zwischen dem Abschluss des Vertrags und der Lieferung der Ware. Es handelt sich also um die Frist, innerhalb derer die Lieferung ausgeführt sein muss. Grundsätzlich richtet sich die Lieferfrist nach Gesetz, Vertrag oder Ortsgebrauch. Wird sie nicht eingehalten, haftet der Frachtführer. Die Haftung ist dabei auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Ist die Lieferfristüberschreitung dagegen auf eine vorsätzliche oder leichtfertige Handlung oder Unterlassung des Frachtführers zurückzuführen, muss er sogar unbeschränkt haften. Die Entscheidung, ob eine Lieferfristüberschreitung vorliegt, ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
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