Mit der Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – tritt am 12. August 2026 ein neuer EU-weiter Rechtsrahmen für Verpackungen ...
Die Ladegutsicherung dient der Sicherheit beim Transport und Vermeidung von Unfällen. Zu diesem Zweck wird die Ladung so verstaut und gesichert, dass sie unter verkehrsüblichen Bedingungen, vor allem aber auch bei Ausweichbewegungen oder Vollbremsungen, nicht verrutschen, umfallen, wegrollen oder herabfallen kann. Dabei müssen die anerkannten Regeln der Technik beachtet werden. Wichtig ist, dass der Ladungsschwerpunkt auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegt. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei nicht überschritten werden. Schließlich ist es wichtig, die Ladung mit Hilfe von Zurrgurten oder -ketten zu sichern. Die Verantwortung für die Ladegutsicherung trägt dabei der Belader, also der Absender der Fracht. Allerdings muss sich auch der Fahrer, der für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist, davon überzeugen, dass die Ladung korrekt verstaut ist.
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