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Unter Inkasso versteht man die Einziehung von Forderungen bei einem Schuldner, sofern diese noch offen sind oder nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurden. Der Begriff selbst ist aus dem Italienischen entlehnt und bedeutet, dass fremde Geldforderungen in eigenem oder fremdem Namen eingezogen werden. Ursprünglich stammt der Begriff Inkasso aus dem Bankwesen.
Die Einziehung kann durch den Gläubiger selbst, aber auch durch einen Rechtsanwalt oder ein professionelles Inkassounternehmen erfolgen. Für gewöhnlich wird zuerst versucht, die offene Forderung auf dem außergerichtlichen Weg einzuziehen. Bleibt dies erfolglos, wird durch die Beantragung eines Mahnbescheids das gerichtliche Mahnverfahren initiiert, das mit der Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung endet.
Viele Unternehmen geben das Inkasso in die Hände von Anwaltsbüros oder spezialisierten Inkassounternehmen. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der Kostenersparnis, andererseits in den besonderen Kompetenzen des Dienstleisters begründet.
In der Logistik kann der Begriff Inkasso noch eine weitere Bedeutung haben: Nämlich, dass die Warenauslieferung nur gegen (Bar-)Bezahlung erfolgt.
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