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Gefahrgutverordnungen wie die GGVS (Gefahrgutverordnung Straße) regeln in Deutschland den nationalen und internationalen Transport von Gefahrgut, wobei das nationale und internationale Gefahrgutrecht als Grundlage dient. So auch die GGVS: Bis 2001 regelte sie alle Gefahrguttransporte mit dem Lkw oder Pkw, um sicherzustellen, dass der Transport gefährlicher Güter wie giftiger Stoffe, explosiver Substanzen oder radioaktiver Materialien ordnungsgemäß erfolgte. Eine Missachtung hatte hohe Bußgelder, mitunter auch weitere Sanktionen, zur Folge. Heute finden sich die Regelungen der GGVS in der sogenannten Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Nach wie vor sind vornehmlich Sender, Beförderer und Adressaten von ihren Richtlinien betroffen.
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