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Der Begriff Gefahrguttransport beschreibt den Transport von Gefahrgütern.
Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG), auch bekannt als Gefahrgutbeförderungsgesetz, legt fest, dass gefährliche Güter Stoffe und Gegenstände sind, von denen aufgrund ihrer Natur, ihres Zustands oder ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ausgeht vor allem also für das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Dingen.
In unserer hochindustrialisierten Gesellschaft werden solche gefährlichen Güter häufig verwendet. Im Rahmen von Transporten ist es wichtig, die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der Allgemeinheit zu schützen, indem man ein Höchstmaß an Sorgfalt und Zuverlässigkeit walten lässt. Eine entsprechende Ausrüstung des Fuhrparks und Schulung der Mitarbeiter sind in diesem Zusammenhang unverzichtbar, um den sicheren Transport sensibler Güter gewährleisten zu können.
Zudem wurde ein internationales Regelwerk (ADR) geschaffen, das je nach Verkehrsträger in vielen Ländern seine Gültigkeit hat. In Deutschland zum Beispiel ist ein Gefahrguttransport per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug möglich.
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