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Explosionspotenzial zähmen

Geballte Energie auf kleinem Raum – das ist das Erfolgsrezept von Lithium-Ionen-Batterien. Doch mit der zunehmenden Nutzung steigen auch die Risiken. Denn die Energiebündel sind ein Gefahrgut, das fachmännisch behandelt werden muss.

Explodierende oder vor sich hin schmorende Smartphone-Akkus sind bekannte Eyecatcher in Bild- und Videoportalen. Die Anwendungen der Energiespeicher ziehen aber längst viel weitere Kreise. Sie kommen vom Akkuschrauber bis zum Gabelstapler zum Einsatz, werden in Privathaushalten wie Unternehmen genutzt. Entsprechend finden sich Lithium-Ionen-Batterien heutzutage viel öfter als Transportgut wieder, als dies früher der Fall war. „Auf diese Entwicklung haben wir reagiert und zwar nach innen und außen. Wir schulen unsere Beschäftigten zielgerichtet und bieten unseren Kunden Lösungen, die auch die neuesten Regularien berücksichtigen“, so Dirk Weckes, Business Development & Sales Battery Logistics DHL Freight. Professioneller Umgang ist bei den Energiebündeln sehr angesagt. So sind Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 100 Wattstunden (Wh) Gefahrgut der Klasse 9, für schwächere Batterien gelten vereinfachte Anforderungen.

Gefahrgut – detailliert geregelt

Die gestiegene Bedeutung von Lithium-Ionen-Batterien wird auch dadurch deutlich, dass es seit dem 1. Januar 2017 die neue Unterklasse 9A gibt. Diese befasst sich ausschließlich damit, wie ein Transport von Lithiumbatterien zu kennzeichnen ist. Auch in der 20. überarbeiteten Ausgabe der UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter (UN-Modellvorschriften) sind die Energiespender Thema. In den Modellvorschriften, auch Orange Book genannt, die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) herausgegeben werden, finden sich neue oder geänderte Vorschriften zu:

  • Güterbeförderungseinheiten, die Lithiumbatterien enthalten
  • Verpackungsanweisungen für beschädigte oder defekte Lithiumbatterien
  • Verfügbarkeit von Prüfberichten von Lithiumbatterien
  • Beförderung von Fahrzeugen mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, entzündbares Gas, Brennstoffzellen oder Batterien

Das Orange Book ist gewissermaßen die Bibel aller Gefahrgutvorschriften und bildet die Grundlage für die 2019er Ausgaben von ADN, ADR, RID und IMDG-Code (siehe Kasten).

Gefahrenbewusstsein – gezielt geschärft

Die Regulatory Compliance ist Routine für Gefahrgutspezialisten, aber absolutes Neuland für viele Menschen, die bisher nicht mit Gefahrgütern in Kontakt kamen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Versender und Transporteure von Elektrowerkzeugen
  • Lagerbetreiber, die in ihren Anlagen akkubetriebene Stapler und Hubwagen nutzen
  • Post- und Paketagenturen, oft von Einzelhändlern betrieben, die Sendungen für Privatkunden lagern, ausgeben und annehmen
  • Entsorger

„Hier arbeiten wir daran, durch gezielten Know-how-Transfer ein Gefahrenbewusstsein zu schaffen. Es ist wichtig, den richtigen Umgang mit den Energiespeichern zu vermitteln und über die korrekte Auszeichnung der Transport- und Umverpackungen zu informieren“, sagt Stefan Brunner, Vice President - Global Sector Head Automotive DHL Freight.

Handreichungen – ein erster Einstieg

Für den Einstieg in die Gefahrgutwelt sind die offiziellen Vorschriften sehr sperrig. Für’s Erste helfen oft Merkblätter schneller und gezielter weiter:

Mit der Verbreitung der Lithium-Ionen-Batterien wird Gefahrgut vom Transport-Sonderfall zum Regelfall. Entsprechend entwickeln sich die Vorschriften. Hier den Überblick zu behalten, wird eine Herausforderung bleiben.

Wichtige Gefahrgutvorschriften

  • ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure / Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
  • ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route / Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
  • IATA DGR (International Air Transport Association Dangerous Goods Regulations / IATA Gefahrgutvorschriften)
  • ICAO TI (International Civil Aviation Organization Technical Instructions / Technische Anweisungen der ICAO für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im internationalen Luftverkehr)
  • IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods / Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr)
  • RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses / Regelung zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

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