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Über alle Grenzen

Die Neureglung des europäischen Zollkodex bringt für Logistikunternehmen einigen Umstellungsaufwand in den Prozessen

Alles neu macht der Mai – in diesem Jahr gilt dieses Sprichwort für Logistikunternehmen im besonderen Maße. Denn zu Monatsbeginn trat der reformierte europäische Zollkodex (Union Customs Code - UCC) in Kraft. Dieser bringt eine ganze Reihe neuer oder geänderter Vorschriften zur zollrechtlichen Abwicklung des Warenverkehrs mit sich. Immerhin ist die Neuregelung die weitreichendste Reform europäischen Zollrechts seit 1993 und die Anpassung des Rechts an den Vertrag von Lissabon.

Vorteile für Unternehmen

Auf den ersten Blick enthält die Reform des UCC einige Vorteile für Unternehmen. So gibt es in Zukunft eine vereinfachte Zollanmeldung, die in erster Linie über die Buchführung des Versenders erfolgen kann. Die Handhabung der Sicherheitsleistungen für Zollbewilligungen wird flexibler. Sie kann sogar, abhängig von der Beurteilung des Unternehmens durch die Verwaltung, geringer als bisher ausfallen und bis gegen Null gehen. Der Datenaustausch ist deutlich vereinfacht worden, die Zollbehörden der verschiedenen Länder sollen zukünftig mit einheitlichen Verfahren arbeiten.

Aber: viele dieser Erleichterungen gelten nur für sogenannte zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator – AEO). Die Erlangung dieses Status ist aber an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und erfordert ein entsprechendes Antrags- und Zertifizierungsverfahren. Weitere Wermutstropfen sind die Reduzierung der Gültigkeitsdauer einer verbindlichen Zolltarifauskunft (engl. Binding Tariff Information – BTI) von sechs auf drei Jahre. Auch entfällt die Möglichkeit zur Anmeldung von Preisen aus Vorerwerbergeschäften. Ab sofort berechnet sich die Zollschuld aus dem unmittelbar vor Verbringen ins das Gebiet der EU erzielten Verkaufswert. Vorherige Wertfeststellungen bleiben außen vor.

Auf Tauglichkeit prüfen

Diese Änderungen sind für Unternehmen unterschiedlich weitreichend, abhängig von ihrer Waren- und Kundenstruktur. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die eigenen Prozesse und Verfahren auf die Tauglichkeit für die neuen UCC-Regeln zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Vor allem ist es deutlich wichtiger als bisher, den Status als AEO zu beantragen.

Marc Bernitt, Global Head of Customs [Foto: DHL]
Marc Bernitt, Global Head of Customs [Foto: DHL]

Als weltweit führender Logistikdienstleister hat sich DHL natürlich intensiv mit den neuen Regularien befasst. Daher bietet das Unternehmen seinen Partnern und Kunden an, sie bei der Umstellung der Abläufe zu unterstützen. „Wir machen nicht nur einen Quick Scan der aktuellen Situation des jeweiligen Unternehmens mit Prüfung der vorhandenen Zertifikate und Genehmigungen, sondern geben auch im Rahmen von Customs Consultancy Leistungen konkrete Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen. So beispielsweise bei der Beantragung des AEO-Status“, skizziert Marc Bernitt, Global Head of Customs, das Engagement des Unternehmens.

Webinar-Angebot

Um die Veränderungen durch den neuen UCC zu verdeutlichen und notwendige Maßnahmen aufzuzeigen, bietet DHL Webinare zum Thema an. Diese dauern jeweils  eine Stunde und sind kostenfrei. Die nächsten Termine sind:

  • 20. Juli
  • 24. August
  • 21. September
  • 19. Oktober
  • 23. November

Kontakt und Anmeldung: marc.bernitt@dhl.com

Redakteur/in:

Michael Wayand

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