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Stopp dem Nomadentum

Der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Sozialbedingungen der Lkw-Fahrer verbessern – mit einem Fahrpersonalgesetz.

Die Wochenenden regelmäßig im Lkw verbringen? Alexander Dobrindt will das für Brummifahrer in Deutschland zur Ausnahme machen. Dazu soll das Fahrpersonalgesetz geändert werden. Seit Ende 2015 liegt ein Referentenentwurf des Ministeriums vor, der das Nomadendasein vieler Lkw-Fahrer verhindern soll. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es „Beobachtungen im Straßenverkehr ergaben, dass Fahrer aus vielen, vor allem südosteuropäischen Staaten darauf eingerichtet sind, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen […] Dabei ergeben sich zum Teil menschenunwürdige Lebensumstände.“

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt [Foto: Bundesregierung/Kugler]
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt [Foto: Bundesregierung/Kugler]

Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht neben den Änderungen im Fahrpersonalgesetz zusätzlich auch Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern vor. Der Arbeitgeber soll in Zukunft dafür sorgen, „dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit […] nicht im Fahrzeug verbringt“, so der Entwurf. Er enthält auch die Regelung, dass der Fahrer die Ruhezeit an seinem Wohnort oder am Unternehmenssitz verbringen muss – und zwar in einer festen Unterkunft. Die Dauer der wöchentlichen Ruhezeit soll mindestens 45 Stunden betragen. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Fahrer ihre Ruhezeit auch im Lkw verbringen.

Damit geht der Entwurf recht weit. Denn er verbietet nicht nur den Aufenthalt im Lkw, sondern schreibt auch vor, wo sich der Fahrer aufhalten soll. „Was auf den ersten Blick plausibel und zielführend erscheint, dürfte nicht allein an der europäischen Rechtsetzung scheitern, weil auch das Selbstbestimmungsrecht der Fahrer angesprochen ist“, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), Karlheinz Schmidt, in der Verkehrsrundschau. Der BGL zieht vielmehr eine europäische Lösung dem deutschen Alleingang vor. Denn einzelstaatliche Sanktionen, wie es sie bereites in Frankreich und Belgien gibt, führen bisher nur dazu, dass die Logistikunternehmen ihre Fahrer anweisen, auf europäische Nachbarländer auszuweichen. Die EU-Verkehrsminister arbeiten zwar schon an der Überarbeitung der entsprechenden EU-Verordnung 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Es ist allerdings unklar, wie lange dieser Prozess noch dauert und wann die Änderung in Kraft tritt. So kann es durchaus sein, dass die deutsche Regelung schneller verabschiedet wird.

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