Durchstarten mit Strom, Gas und Wasserstoff – das ist das Ziel des deutschen Nationalen Strategierahmens (NSR) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Mit dabei sind auch Förderungen für den Schwerlastverkehr. Das Bundeskabinett hat den NSR am 9. November 2016 beschlossen.
Papier ist geduldig, der NSR aber nicht. Er nennt konkret Ziele und Maßnahmen, mit dem Deutschland den Infrastrukturaufbau der alternativen Kraftstoffe, Strom, Wasserstoff und Erdgas voranbringen will. Die Bundesrepublik lässt damit keinen nationalen Probeballon steigen, sondern erfüllt eine wesentliche Vorgabe der EU-Richtlinie 2014/94/EU.
Dabei ist noch viel anzupacken. So betrug der Anteil alternativer Kraftstoffe auf Basis von erneuerbaren Energien im Jahr 2015 nur 5,3 Prozent – nicht viel und sogar ein Rückgang von 0,3 Prozent gegenüber 2014. Umso ehrgeiziger sind die Ziele, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt formuliert: „Wir unterstützen den Hochlauf der alternativen Antriebe. Wir wollen diese Entwicklung an der Spitze gestalten.“ Der Schlüssel hierfür ist der Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur – für alle Verkehrsträger und wesentlichen Technologien: Elektromobilität, Brennstoffzelle und Erdgas. „Wir haben deshalb mit dem Nationalen Strategierahmen eine Infrastrukturoffensive für die Antriebswende gestartet – und setzen uns mit rund einer Milliarde Euro an Investitionen europaweit an die Spitze“, erklärt Dobrindt. „Damit bleibt Deutschland Vorreiter für die Mobilität 4.0 und hält Kurs auf unser Ziel von mehr Mobilität bei weniger Emissionen.“
Ausbaulevel sehr heterogen
Ein genauerer Blick auf die einzelnen Kraftstofftypen zeigt, dass die aktuellen Ausgangspositionen durchaus unterschiedlich sind.
LNG: Für verflüssigtes Erdgas (LNG, Liquefied Natural Gas), eine geeignete Kraftstoffalternative für den schweren Straßengüterverkehr, gab es bisher in Deutschland keine Tankstellen. Die ersten LNG-Lkw auf deutschen Straßen wurden an Tankstellen in den Niederlanden mit Kraftstoff versorgt. Das Ziel ist, für die LNG-Versorgung schwerer Nutzfahrzeuge bis 2025 ein Tankstellengrundnetz entlang des Transeuropäischen Verkehrs-Kernnetzes (TEN-V) zu initiieren. Ein Vorhaben mit Hindernissen. So verzögert die nicht ausgebildete Kraftstoffnachfrage den Aufbau des deutschen LNG-Tankstellennetzes. Die Gründe dafür sind das fehlende Angebot an verfügbaren LNG-Serien-Lkw sowie der günstige Dieselpreis. Zudem können Diesel-Lkw die aktuellen EURO-Normen erfüllen. Anders sieht es im maritimen Bereich aus. Verschärfte Umweltvorschriften – besonders in den SECA-Zonen (Sulphur Emission Control Area) – geben LNG hier Bedeutung. Zwar gibt es in deutschen Häfen keine Terminals. Die Versorgung von LNG-Schiffen ist aber durch eine Truck-to-Ship-Bebunkerung sichergestellt.
CNG: An der Spitze der Entwicklung hat sich komprimiertes Erdgas (CNG, Compressed Natural Gas) positioniert. Hier ist bereits eine Abdeckung erreicht, die weitgehend konform mit der EU-Richtlinie ist.
Wasserstoff: Sehr überschaubar präsentiert sich dagegen die Infrastruktur für Wasserstoff. Seit Ende 2016 besteht ein initiales Netzwerk von 50 Tankstellen in Deutschland. Der Einsatz der Brennstoffzellentechnologie für Lkws wird geprüft. Bedarf und Betankungsstandards sind aber noch Gegenstand der Forschung.
Strom: Wesentlich mehr Ladepunkte – 5.836 (Stand Ende 2015) – gibt es für Elektrofahrzeuge, wenn auch bislang der Ladevorgang überwiegend bei den Fahrzeugbesitzern zu Hause stattfindet. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte sind mit der am 17. März 2016 in Kraft getretenen Ladesäulenverordnung (LSV) klare Standards definiert. Allerdings – auch bei einer Ausbauperspektive von 7.000 Schnellladepunkten und 36.000 Normalladepunkten bis 2020 – steht der Lkw-Sektor noch nicht „unter Strom“: Die E-Lkw sind in der Anschaffung noch zu teuer, für die Batterien muss zu viel Laderaum reserviert werden.
Förderung von alternativen Kraftstoffen
Der Nationale Strategierahmen sieht Investitionen von rund einer Milliarde Euro vor.
Kraftstoff | Ziel | Maßnahmen BMVI |
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Übergreifende Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (Fördervolumen insgesamt 268 Mio. Euro) | ||
Strom | Aufbau eines bedarfsgerechten flächendeckenden Netzes | Förderprogramm "Ladeinfrastruktur Elektromobilität"; Marktanreizpaket für 5.000 Schnell-Ladepunkte und 10.000 Normal-Ladepunkte (Fördervolumen 300 Mio. Euro, Laufzeit 2017-2020) |
Unterstützung von Kommunen u. a. bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dem Aufbau der Lade-Infrastruktur | Förderprogramm "Elektromobilität vor Ort" (Fördervolumen 140 Mio. Euro insgesamt, 35 Mio. Euro pro Jahr) | |
Aufbau eines bedarfsgerechten flächendeckenden Netzes | Ausstattung aller Autobahn-Rastanlagen mit Schnell-Ladesäulen | |
Komprimiertes Erdgas (CNG) | Bis 2025 Aufbau eines Tankstellengrundnetzes entlang des TEN-V (ca. 150 km Entfernung zwischen Tankstellen) | 900 Tankstellen in Betrieb, Abdeckung gemäß EU-Richtlinie 2014/94/EU bereits weitgehend gegeben |
Flüssiges Erdgas (LNG) | Bis 2025 Aufbau eines Tankstellengrundnetzes für den schweren Straßengüterverkehr entlang des TEN-V.; Ausbau der LNG-Versorgng von Schiffen in Häfen entsprechend der Nachfrage | Förderung erster Demonstrationsprojekte (Fahrzeugbeschaffung, LNG-Powerpacks zur Landstromversorgung von Schiffen) |
Um- und Ausrüstung von Schiffen mit LNG-Antrieben | Ausarbeitung eines BMVI-Förderprogrammes | |
Wasserstoff | Aufbau von 100 Tankstellen bis 2020, 400 Tankstellen bis 2025 | Weiterentwicklung und Marktetablierung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Rahmen von NIP, Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Fördervolumen 247 Mio. Euro, Laufzeit 2016-2019) |
50-Tankstellen-Programm (gefördert durch NIP) | ||
Unterstützung von H2 Mobility Deutschland (Plattform für den Aufbau des bundesweiten Wasserstoff-Tankstellennetzes) |
Der Nationale Strategierahmen ist dabei nicht statisch angelegt. Vielmehr sieht ihn die Bundesregierung als lernende Strategie, die im laufenden Prozess der Umsetzung der EU-Richtlinie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.