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Der Begriff Fahrzeugüberführung bezeichnet die Verlegung von Kraftfahrzeugen von einem an den einen anderen Ort. Fahrzeuge können beispielsweise überführt werden vom Importeur zum einzelnen Händler, vom Händler zum Kunden oder von einem Land in ein anderes, um dort zugelassen und betrieben zu werden. Unterschieden wird dabei zwischen einer Überführung auf eigener Achse und dem Fahrzeugtransport.
Auf eigener Achse bedeutet, dass das Fahrzeug mit einer speziellen Zulassung für die Überführung ("Überführungskennzeichen") und einer speziellen Kurzzeit-Versicherung selbst durch den normalen Straßenverkehr vom Start- zum Zielort gefahren wird.
Bei einem Fahrzeugtransport dagegen, wird das Fahrzeug auf einem speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugtransporter oder, bei Einzelfahrzeugen, auf einem Anhänger transportiert.
Besonders wertvolle Fahrzeuge werden durchaus auch auf Spezialtransportern innerhalb von geschlossenen Anhängern transportiert.
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