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Das Carnet-TIR-Verfahren erleichtert den internationalen Warentransport mit Straßenfahrzeugen. Auf seiner Grundlage können Waren in mehrere Staaten befördert werden, ohne dass es zu langen Warte- und Abfertigungszeiten beim Grenzaufenthalt kommt. Durch die Versiegelung beziehungsweise Verplombung des Laderaums vor Fahrtantritt kann auf die langwierige Zollbeschau an den Durchgangszollstellen verzichtet werden. Die Zollsicherheit der Fahrzeuge muss jedoch durch ein Zollverschlussanerkenntnis nachgewiesen sein. Das vereinfacht die zu erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr enorm. Anwendbar ist das Carnet-TIR-Verfahren immer dann, wenn Waren ohne Umladung in zollsicheren Straßenfahrzeugen über eine oder mehrere Grenzen befördert werden vorausgesetzt, die Länder verfügen über national zugelassene, bürgende Verbände. Derzeit umfasst das Carnet-TIR-Übereinkommen 68 Vertragsparteien.
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