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Im Sammelgutverkehr versteht man unter dem Begriff Beilader zumeist eine kleine Spedition, die für ein bestimmtes Zielgebiet keine eigene Sammelladung eingeteilt hat. Stattdessen übergibt sie die Sendung zur Beförderung an einen anderen Spediteur den sogenannten Versandspediteur, der die Waren dann über seinen Hauptlauf befördert. Zum Einsatz kommen Beiladungen immer dann, wenn der Beilader keine Hauptlaufrelation in das Zustellgebiet führt. Auch die Möglichkeit, die Sendung über ein Hub zu verladen, ist nicht gegeben. Rechtlich gesehen entsteht zwischen Beilader und Versandspediteur ein Speditionsvertrag.
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