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Ausfuhrkontrollen dienen in erster Linie dazu, unerwünschte Exportentwicklungen zu verhindern sei es nun aus wirtschaftspolitischen oder aus sonstigen Überlegungen. Bei Bedarf können so geeignete Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch die Transparenz im internationalen Handel sollen Ausfuhrkontrollen verbessern. In Deutschland ist die Ausfuhrkontrolle im Außenwirtschaftsgesetz, in der Außenwirtschaftsverordnung und im Kriegswaffenkontrollgesetz geregelt. Ergänzt werden diese Gesetze durch europäische Verordnungen. Die zuständige Behörde für die Ausfuhrkontrolle in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn.
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