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A.TR bezeichnet eine Warenverkehrsbescheinigung (WVB) im gewerblichen Warenverkehr (nicht Agrar- und EGKS-Waren) mit der Türkei. Die A.TR darf nur verwendet werden, wenn sich die Waren im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und unmittelbar aus einem Mitgliedsstaat in die Türkei oder aus der Türkei in einen EU-Mitgliedsstaat befördert werden.
Der freie Warenverkehr gilt dabei nur für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder Türkei befinden. Waren des zollrechtlich freien Verkehrs sind Produkte, die in der EU oder in der Türkei hergestellt worden sind. Alle eingesetzten Materialien, auch die aus Drittländern, müssen aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei stammen. Ebenso sind Produkte des zollrechtlich freien Verkehrs jene, die aus Drittländern importiert worden sind, in der EU oder in der Türkei nicht weiter be- oder verarbeitet werden und sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden.
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