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Die Kraftverkehrsordnung (KVO) war eine aufgrund des Güterkraftverkehrsgesetzes erlassene Rechtsverordnung, die Bestandteil des Kraftwagentarifs für den Güterfernverkehr war. Sie wurde mit dem Transportrechtsreformgesetz zum 1. Juli 1998 außer Kraft gesetzt.
Vor dem 1. Juli 1998 regelte die KVO die Haftung der Transportunternehmen im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr. Mit dem Transportrechtsreformgesetz entfiel die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr, was auch die KVO überflüssig machte.
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