Der Wechsel von Diesel auf batterieelektrische oder biogasbetriebene Nutzfahrzeuge scheitert selten am Willen – sondern an Preisen, Spezifikationen und der ...
Als Lieferverzug wird ein Schuldnerverzug bezeichnet, der vorliegt, wenn ein Lieferant einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhält. In diesem Fall kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Wurde kein fester Liefertermin vereinbart, muss der Käufer zunächst einen neuen Liefertermin beim Händler anfragen. Ein Lieferverzug tritt in diesem Fall dann ein, wenn auch ein dritter Termin erfolglos verstrichen ist. Der Käufer hat dann die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern. Außerdem kann er eventuelle Mehrkosten, die ihm durch den Lieferverzug entstanden sind, dem Lieferanten in Rechnung stellen. Eine Mahnung ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
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