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Die Lieferbedingungen, auch bekannt als Verkaufsbedingungen oder Lieferungsbedingungen, sind in Kauf- und Werkverträgen übliche Vereinbarungen, die die näheren Einzelheiten wie den Liefertermin, die Verpackung oder den Erfüllungsort festlegen. Im Rechtssinne sind die Lieferbedingungen also keine Bedingungen, sondern vielmehr Bestandteile des jeweiligen Vertrags. Damit fungieren sie im Rahmen von Kauf- und Werkverträgen als allgemeine Geschäftsbedingungen, die Lieferanten bei Geschäften mit ihren Kunden zugrunde legen. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung insbesondere die Verteilung der Kosten und den Gefahrübergang der Ware. Gerne werden die Lieferbedingungen gemeinsam mit den Zahlungsbedingungen in den sogenannten Liefer- und Zahlungsbedingungen zusammengefasst.
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