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Eine Public Private Partnership (PPP), also eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privatem Unternehmen in einer Zweckgemeinschaft, die ihre Aufgabe im Planen, Erstellen, Finanzieren, Managen, Betreiben und Verwerten von zuvor allein in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen sieht.
Somit stellen Public Private Partnerships eine Beschaffungsalternative des Staates zur herkömmlichen Eigenrealisierung dar. Ziel einer PPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung für die effiziente Erstellung der Leistung übernimmt. Der öffentliche Partner wiederum trägt dafür Sorge, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden, und profitiert dafür von der Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte. Eine PPP ähnelt in aller Regel einem Miet- oder Pachtvertragsverhältnis.
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